Krankenversicherung gesetzliche, Such- u. Bergungskosten: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für Such-, Bergungsaktionen und den Lawineneisatz.''' | '''Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für Such-, Bergungsaktionen und den Lawineneisatz.''' | ||
Der Versicherte muss die Kosten selbst tragen. Für Wanderer, Bergsteiger, Höhlenbegeher und Skifahrer kann dies sehr teuer werden. | Der Versicherte muss die Kosten selbst tragen. Für Wanderer, Bergsteiger, Höhlenbegeher und Skifahrer kann dies sehr teuer werden. Ein einstündiger Einsatz der bayerischen Bergwacht kostet ca. € 1.000.<br /> | ||
Es empfiehlt sich die private Unfallversicherung, nur diese bietet den finanziellen Ausgleich im Schadenfall. Auch der Hubschrauberrettungseinsatz ist mit versicherbar. | Es empfiehlt sich die private Unfallversicherung, nur diese bietet den finanziellen Ausgleich im Schadenfall. Auch der Hubschrauberrettungseinsatz ist mit versicherbar. |
Version vom 18. Januar 2017, 09:12 Uhr
Krankenversicherung gesetzliche, Such- u. Bergungskosten
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt keine Kosten für Such-, Bergungsaktionen und den Lawineneisatz.
Der Versicherte muss die Kosten selbst tragen. Für Wanderer, Bergsteiger, Höhlenbegeher und Skifahrer kann dies sehr teuer werden. Ein einstündiger Einsatz der bayerischen Bergwacht kostet ca. € 1.000.
Es empfiehlt sich die private Unfallversicherung, nur diese bietet den finanziellen Ausgleich im Schadenfall. Auch der Hubschrauberrettungseinsatz ist mit versicherbar.
Siehe auch: Unfallversicherung private, Leistungen
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