Umgekehrte Beweislast: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung, Allriskpolice . '''Hier ist der Versicherer den Beweis zu führen, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.'''<br /> | Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung, Allriskpolice . '''Hier ist der Versicherer den Beweis zu führen, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.'''<br /> | ||
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Version vom 18. April 2022, 06:29 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Bei Eintritt des Schadenfalls trägt normalerweise der Versicherungsnehmer die Beweislast, dass das Schadenereignis versichert ist. Anders verhält es sich bei der Allgefahrendeckung, Allriskpolice . Hier ist der Versicherer den Beweis zu führen, dass der Schaden nicht ersatzpflichtig ist.
⚠️ Diese Regelung der Allriskpolice ist für den Versicherungsnehmer besonders vorteilhaft.
Siehe auch
Allgefahrendeckung / Allriskpolice
durchgeschriebenes wording
Alle Einträge zurVersicherung allgemeinanzeigen zur Hauptseite
Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
(vormals 82205 Gilching)
Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
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Schlagwort: Beweislast, umgekehrte Beweislast, Allgefahrendeckung, All risk police
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