Pferdekrankenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 29. April 2022, 07:56 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Pferdekrankenversicherung - wird meistens in Kombination mit der Pferdeoperationsversicherung angeboten.
- Leistungen Pferdekrankenversicherung
- Der Versicherer kommt für die folgenden Kosten, im Rahmen des gewählten Tarifs und der vereinbarten, dem Tarif zu Grunde liegenden Versicherungssummen / Jahreslimits und der Begrenzung auf einen bestimmten Satz der tierärztlichen Gebührenordnung, auf.
- Es werden die Tierarztbehandlungen inkl. Kosten für Arzneimittel, Diagnostik und Verbandsmaterial übernommen.
- Pferdeversicherung, die Tierarztkosten berechnen sich nach der Gebührenordnung
- Die Tierarztkosten berechnen sich nach der Gebührenordnung der Tierärzte (GOT). Durch die GOT wird eine Gebührenrahmen vorgegeben. der sich vom einfachen bis zum dreifachen Satz beläuft. Die tatsächlichen Kosten variieren von Fall zu Fall.
Die vollständige Gebührenordnung für Tierärzte können Sie hier einsehen ► https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/ |
- Häufigste Pferdekrankheiten
- Hauterkrankungen,
- Gelenkerkrankungen,
- den Magen-Darm,
- die Hufe,
- die Ohren,
- die Atemwege,
- und das Nervensystem.
- Selbstbeteiligung in der Pferdekrankenversicherung
- Der Versicherungsschutz wird ohne und auch mit Selbstbeteiligung (ab ca. 250 Euro bis 500 Euro) angeboten. Der Versicherungsnehmer hat die Wahl.
- Wartezeiten
- Bei Erkrankungen und/oder Fehlentwicklungen gelten 3 Monate Wartezeit. Bei Koliken sind i.d.R. kürzere Wartezeiten (von einigen Tagen) vorgesehen. Bei Unfällen wird auf die Wartezeit verzichtet.
- Leistungsbeginn der Pferdekrankenversicherung
- nicht vor vertraglichem Versicherungsbeginn,
- nicht vor der ersten Beitragszahlung
- und nicht vor Ablauf der Wartezeiten.
- Beiträge
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