Vereinsreiseversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 20: | Zeile 20: | ||
* '''Folgend die Kriterien ob der Verein/Verband einen Reisesicherungsschein an die Reisenden aushändigen muss''':<br /> | * '''Folgend die Kriterien ob der Verein/Verband einen Reisesicherungsschein an die Reisenden aushändigen muss''':<br /> | ||
:der Verein mindestens 2 Reisen im Jahr veranstaltet<br /> | :der Verein mindestens 2 Reisen im Jahr veranstaltet,<br /> | ||
:der Verein mindestens 2 Leistungen organisiert<br /> | :der Verein mindestens 2 Leistungen organisiert,<br /> | ||
:der Verein den Reisepreis vor dem Ende der Reise einfordert<br /> | :der Verein den Reisepreis vor dem Ende der Reise einfordert.<br /> | ||
* '''Reisesicherungsschein'''<br /> | * '''Reisesicherungsschein'''<br /> |
Version vom 30. April 2022, 10:27 Uhr
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
- Vereinsreiseversicherung Gesetzliche Bestimmungen
- Für Vereine und Verbände gelten die gesetzlichen Bestimmungen nach dem BGB § 651 K, wie auch für Reiseveranstalter und Reisebüros. Die Reisenden sind gegen Insolvenz des Veranstalters abzusichern.
- Wer ist betroffen
- Als Reiseveranstalter gilt derjenige, der mind. 2 Einzelleistungen, z.B. Busfahrt und Übernachtung, zu einem Gesamtpreis in einer Reise zusammenfasst. Die Einzelleistungen sind dabei wesentliche Bestandteile der gesamten Reise. In diesem Fall ist eine Insolvenzabsicherung durch einen Reisesicherungsschein erforderlich.
- Folgend die Kriterien ob der Verein/Verband einen Reisesicherungsschein an die Reisenden aushändigen muss:
- der Verein mindestens 2 Reisen im Jahr veranstaltet,
- der Verein mindestens 2 Leistungen organisiert,
- der Verein den Reisepreis vor dem Ende der Reise einfordert.
- Reisesicherungsschein
- Der Verein muss den Reiseteilnehmern bei der Zahlung des Reisepreises einen Reisesicherungsschein aushändigen um das Insolvenzrisiko abzusichern.
Siehe auch
Vereinshaftpflichtversicherung
Vereinsrechtsschutzversicherung
Vereinsunfallversicherung
zur Hauptseite
Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
(vormals 82205 Gilching)
Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
Kundenservice
Der Kundenservice erfolgt durch den Dienstleister parium GmbH.
Telefon: 089 904299 716
Telefax: 089 904299 799
mailto: service@versicherungsvergleich.de
whatsApp: 0176 / 344 800 87
Vereinsversicherung, Vereinsversicherungen, Event, Eventversicherung