Kfz Versicherung, Rabattschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 4. Mai 2022, 17:55 Uhr

Bei der Kfz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer durch den Rabattschutz vor einer Rückstufung im Schadensfall geschützt werden.

Je nach Kfz-Versicherungsgesellschaft und Tarifvariante sind mehrere Schadensfälle eines Jahres sogar rückstufungsfrei und somit nicht für eine Beitragserhöhung ausschlaggebend. Im darauf folgenden Jahr nach dem Schaden steigt die Schadenfreiheitsklasse gemäß den Versicherungsbedingungen weiter an. Werden jedoch verhältnismäßig viele Schadensfälle verursacht, so besteht für das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit den Kfz-Versicherungsvertrag zu kündigen.

  • Wechsel der Kfz-Versicherungsgesellschaft

Wechselt der Versicherungsnehmer den Kfz-Versicherer, so erfolgt die Einstufung unter Berücksichtigung aller regulierten Schadensfälle des Vorversicherers. Somit kann sich der oftmals gedachte Versichererwechsel wegen einer günstigeren Kfz-Versicherungsprämie ins Gegenteil umwandeln. D.h. der Versicherungsnehmer bezahlt im Regelfall einen wesentlich höheren Beitrag als beim Vorversicherer, da die regulierten Schadensfälle in die Beitragskalkulation einfließen.

  • Kosten für den Baustein Rabattschutz

Der Baustein Rabattschutz kann durch den Versicherungsnehmer als zusätzliche Tarifoption abgeschlossen werden. Die Kosten für diesen Baustein belaufen sich, je nach Versicherer und Tarifvariante, auf ca. 15 bis 20 % Beitragszuschlag. Der Rabattschutz ist für den Bereich Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Vollkaskoversicherung verfügbar. Für die Kfz-Teilkaskoversicherung ist die Tarifoption Rabattschutz nicht abschließbar, denn in der Teilkaskoversicherung erfolgt keine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse im Schadensfall.

  • Voraussetzungen für den Baustein Rabattschutz

Die Möglichkeit den Baustein Rabattschutz abzuschließen ist bei vielen Versicherungsgesellschaften für junge Fahrer meist nicht möglich. Die Tarifoption können oftmals nur Versicherungsnehmer wählen, die älter als 23 Jahre sind. Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der Baustein Rabattschutz nur in Verbindung mit einem hohen Beitragszuschlag vereinbart werden kann.

  • Baustein Rabattschutz, für alle die nicht wechseln wollen

Der Baustein Rabattschutz ist im Regelfall für Versicherungsnehmer interessant, die häufiger in einen Schadensfall verwickelt sind, der Versicherungsgesellschaft treu bleiben und nicht den Anbieter wechseln wollen.


Siehe auch
Versicherungsrabatte


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