Grundrente: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 10: | Zeile 10: | ||
'''Siehe auch | '''Siehe auch''' <br /> | ||
[[Rentenversicherung gesetzliche, Grundsicherung]] | [[Rentenversicherung gesetzliche, Grundsicherung]] | ||
[[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | |||
2038806.svg | 2038806.svg | ||
Zeile 48: | Zeile 44: | ||
Rente, Altersvorsorge | |||
Version vom 14. Mai 2022, 06:45 Uhr
03-07-2020
Rentnerinnen und Rentner werden profitieren wenn sie lange Zeit gearbeitet, Beiträge bezahlt, aber unterdurchschnittlich verdient haben. Ab 2021 sollen diese Rentner einen Zuschlag erhalten. Ein Antrag auf Zuschlag ist nicht erforderlich. Die Rentenversicherung filtert die Rentner heraus, die ein entsprechend niedriges Einkommen (einschließlich der Rente des Partners) zur Zeit erhalten.
Die Zahlung der Zuschläge kann frühestens Mitte nächsten Jahres erfolgen. Bis dahin aufgelaufene Ansprüche werden dann verspätet automatisch ausgezahlt.
Weitere Informationen können unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de abgerufen werden.
Siehe auch
Rentenversicherung gesetzliche, Grundsicherung
zur Hauptseite
2038806.svg
Rente, Altersvorsorge