Kapitallebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Januar 2017, 07:42 Uhr
Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung wird auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf des Vertrages an den Versicherungsnehmer ausbezahlt.
Schlagwort: Kapitallebensversicherungen, Erlebensfallversicherung