Kapitallebensversicherung, Besteuerung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. Januar 2017, 12:20 Uhr
Kapitallebensversicherung, Besteuerung
Von dem Abschlussjahr der Kapitallebensversicherung wird die Besteuerung festgemacht.
Bei einem Abschluss vor dem Jahr 2005
und der Vertrag läuft mindestens zwölf Jahre, mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden und die Todesfallsumme mind.
im Vertrag ist eine Todesfallsumme vereinbart, die mindestens 60 Prozent der eingezahlten Beiträge erreicht
bleiben die Erträge aus der Lebensversicherung steuerfrei. Andernfalls unterliegt der komplette Ertrag der Abgeltungssteuer. Vertragsabschluss ab 2005
Bei einem Abschluss ab dem 1. Januar 2005
. Deshalb muss er in jedem Fall Steuern zahlen. Immerhin nur 50 Prozent der Erträge muss er versteuern, wenn
der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und die Versicherungssumme erst nach Ablauf des 60. Lebensjahres ausbezahlt wird (für Neuverträge ab 2012 nach Ablauf des 62. Lebensjahres).
Trifft eines der beiden Kriterien nicht zu, Erträge aus der Lebensversicherung voll besteuern lassen.
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Schlagwort: Lebensversicherung Besteuerung, Lebensversicherung Steuer, Steuer auf Lebensversicherungen, nachgelagerte Besteuerung