Kapitallebensversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Kapitallebensversicherung wird auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf des Vertrages an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.<br /> | Die Kapitallebensversicherung wird auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf des Vertrages an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.<br /> | ||
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Version vom 22. Januar 2017, 14:32 Uhr
Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung wird auch als Erlebensfallversicherung bezeichnet. Im Erlebensfall wird die vereinbarte Versicherungssumme nach Ablauf des Vertrages an den Versicherungsnehmer ausbezahlt. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt.
👁 Siehe auch: Lebensversicherung / Arten
Schlagwort: Kapitallebensversicherungen, Erlebensfallversicherung