Rentenversicherung gesetzliche, Erwerbsminderungsrente: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei einer Erkrankung oder einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit greift die '''6-wöchige Lohn/Gehaltsfortzahlung'''. '''Darauf folgt die Krankengeldleistung der gesetzlichen Krankenkasse,''' die max. bis zu einer Dauer von 78 Wochen pro Krankheitsfall gezahlt wird. Danach wird die Leistung eingestellt, es erfolgt die Aussteuerung.<br /> | |||
''' Wenn die Krankheitsdauer weiter anhält und zu einer dauerhaften Behinderung führt kommt die Erwerbsminderungsrente ins Spiel.''' Bevor es hierzu kommt, wird ggf. mit Reha-Maßnahmen versucht, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. „Reha geht vor Rente“<br /> | |||
'''Die Voraussetzungen''' für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist der '''Nachweis der medizinischen Notwendigkeit,''' dass Sie nicht länger als sechs Stunden, gleich in welchem Beruf, täglich arbeiten können und Sie '''mindestens 5 Jahre versichert''' waren. Hierbei müssen '''wenigstens drei Jahre Pflichtbeiträge''' gezahlt worden sein. Als Pflichtbeitragszeiten zählen auch die Kindererziehungszeiten.<br /> | |||
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Aktuelle Version vom 11. Juni 2022, 06:44 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Bei einer Erkrankung oder einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit greift die 6-wöchige Lohn/Gehaltsfortzahlung. Darauf folgt die Krankengeldleistung der gesetzlichen Krankenkasse, die max. bis zu einer Dauer von 78 Wochen pro Krankheitsfall gezahlt wird. Danach wird die Leistung eingestellt, es erfolgt die Aussteuerung.
Wenn die Krankheitsdauer weiter anhält und zu einer dauerhaften Behinderung führt kommt die Erwerbsminderungsrente ins Spiel. Bevor es hierzu kommt, wird ggf. mit Reha-Maßnahmen versucht, die Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. „Reha geht vor Rente“
Die Voraussetzungen für den Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit, dass Sie nicht länger als sechs Stunden, gleich in welchem Beruf, täglich arbeiten können und Sie mindestens 5 Jahre versichert waren. Hierbei müssen wenigstens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sein. Als Pflichtbeitragszeiten zählen auch die Kindererziehungszeiten.
Siehe auch:
Rentenversicherung gesetzliche, Erwerbsminderungsrente Höhe
Rentenversicherung gesetzliche, Erwerbsminderungsrente Wartezeiten
Arbeitskraftabsicherung
Alle Einträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anzeigen zur Hauptseite
Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
(vormals 82205 Gilching)
Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
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