Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer: Unterschied zwischen den Versionen
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Es ist auch eine individuelle Besteuerung möglich. Dies ist ratsam, wenn der der persönliche Steuersatz unter 25 % (entspricht für einen Alleinstehenden in etwa einem zu versteuernden Einkommen von € 15.000 und gemeinsam Veranlagten einem Einkommen von ca. € 31.000), liegt. | Es ist auch eine individuelle Besteuerung möglich. Dies ist ratsam, wenn der der persönliche Steuersatz unter 25 % (entspricht für einen Alleinstehenden in etwa einem zu versteuernden Einkommen von € 15.000 und gemeinsam Veranlagten einem Einkommen von ca. € 31.000), liegt. Die Pauschalsteuer wird in voller höhe von 25% vom Kreditinstitut oder dem Versicherer an das Finanzamt abgeführt. Der Fiskus nimmt eine Rückerstattung vor.<br /> | ||
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Schlagwort: Abgeltungssteuer, Kapitalertragssteuern<br /> | Schlagwort: Abgeltungssteuer, Kapitalertragssteuern<br /> |
Version vom 22. Januar 2017, 16:08 Uhr
Abgeltungssteuer / Kapitalertragssteuer
Ab dem Jahr 2009 werden Zinsen, Dividenden und Kursgewinne die realisiert wurden, gleich aus welchen Anlageformen, pauschal mit 25 % Steuern belegt. Hierauf kommen noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und ggf. die Kirchensteuer von 8% für Bayern und Baden Württemberg und 9% für die übrigen Bundesländer.
Individualbesteuerung
Es ist auch eine individuelle Besteuerung möglich. Dies ist ratsam, wenn der der persönliche Steuersatz unter 25 % (entspricht für einen Alleinstehenden in etwa einem zu versteuernden Einkommen von € 15.000 und gemeinsam Veranlagten einem Einkommen von ca. € 31.000), liegt. Die Pauschalsteuer wird in voller höhe von 25% vom Kreditinstitut oder dem Versicherer an das Finanzamt abgeführt. Der Fiskus nimmt eine Rückerstattung vor.
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Schlagwort: Abgeltungssteuer, Kapitalertragssteuern