Hunderechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Rechtsschutzversicherung für private Hundebesitzer, die sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten um den Hund absichern wollen.  
Die <big>'''Rechtsschutzversicherung ist für private Hundebesitzer'''</big>, die sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten um den Hund absichern wollen.  


'''Leistungen des Versicherers (als Subsidärhaftung)'''<br />
* '''Subsidärhaftung'''<br />
:Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.<br />


- anwaltliche Erstberatung bei den rechtlichen Problemen um den Hund<br />
* '''Leistungen des Versicherers (als Subsidärhaftung)'''<br />
- Schadenersatzrechtsschutz; <br />
:- anwaltliche Erstberatung bei rechtlichen Problemen um den Hund<br />
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, ohne Wartezeit<br />
:- Schadenersatzrechtsschutz; <br />
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht; <br />
:- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, ohne Wartezeit<br />
- Steuergerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit <br />
:- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht; <br />
- Verwaltungsgerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit<br />
:- Steuergerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit <br />
:- Verwaltungsgerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit<br />
 
* '''Abgrenzung zur Hundehaftpflichtversicherung'''<br />
 
 
'''Siehe auch''' <br />
[[Hundehaftpflichtversicherung]]  <br />
 
 
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Aktuelle Version vom 19. Juni 2022, 05:41 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Die Rechtsschutzversicherung ist für private Hundebesitzer, die sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten um den Hund absichern wollen.

  • Subsidärhaftung
Eine nachrangige Haftung wird als Subsidärhaftung bezeichnet. Beispiel: Ein Dritter (außerhalb des Versicherungsvertrages) wird zur Kostenübernahme herangezogen. Die Subsidärhaftung gilt immer dann, wenn ein Dritter zum Schadenersatz verpflichtet wurde.
  • Leistungen des Versicherers (als Subsidärhaftung)
- anwaltliche Erstberatung bei rechtlichen Problemen um den Hund
- Schadenersatzrechtsschutz;
- Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, ohne Wartezeit
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht;
- Steuergerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit
- Verwaltungsgerichtsrechtsschutz, i.d.R. mit 3 Monate Wartezeit
  • Abgrenzung zur Hundehaftpflichtversicherung


Siehe auch
Hundehaftpflichtversicherung


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