Pferdeleibesfruchtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. Juni 2022, 05:57 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Leibesfruchtversicherung
Verliert die Stute vor der Geburt, oder kurz danach das Fohlen, springt die Pferdeleibesfruchtversicherung mit einer finanziellen Entschädigung ein. Die Leibesfruchtversicherung bzw. Fohlenversicherung versichert den finanziellen Wert des ungeborenen Fohlens ab. Sollte es zu einer Fehlgeburt kommen und das Fohlen während der Geburt versterben werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.
- Zeitpunkt des Versicherungsbeginns
- Die Leibesfruchtversicherung muss rechtzeitig vor der Geburt des Fohlens abgeschlossen werden. Den gewünschten Versicherungsschutz im Nachhinein zu erhalten ist nicht möglich.
- Leistungen erfolgen bei
- - Tod des Fohlens,
- - Nottötung, (wenn das Fohlen nachweislich nicht überleben kann)
- - Des weiteren versichert der Schutz die dauerhafte Unfruchtbarkeit durch verschiedene Ursachen wie einen Unfall, eine Erkrankung oder gewisse Umwelteinflüsse.
- Beitrag zur Leibesfruchtversicherung
- Der Beitrag zur Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung richtet sich ausschließlich nach der vereinbarten Versicherungssumme.
- Leistungseinschränkungen der Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung
- Verstirbt das Fohlen ab dem 7 Trächtigkeitsmonat der Stute bis einschließlich dem 28. Tag nach der Geburt werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme augezahlt. Verstirbt das Fohlen ab dem 29. Tag nach der Geburt werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.
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Anschrift ab 01-07-2021 (vormals 82205 Gilching)
Notrufleistung: lediglich Nennung von Tierkliniken |