Pferdeleibesfruchtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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*'''Leistungen erfolgen bei'''<br>
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:- Tod des Fohlens,<br>
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:- Nottötung, (wenn das Fohlen nachweislich nicht überleben kann)<br>
:Nottötung, (wenn das Fohlen nachweislich nicht überleben kann)<br>
:- Des weiteren versichert der Schutz die dauerhafte Unfruchtbarkeit durch verschiedene Ursachen wie einen Unfall, eine Erkrankung oder gewisse Umwelteinflüsse.
:Des weiteren versichert der Schutz die dauerhafte Unfruchtbarkeit durch verschiedene Ursachen wie einen Unfall, eine Erkrankung oder gewisse Umwelteinflüsse.


*'''Beitrag zur Leibesfruchtversicherung'''
*'''Beitrag zur Leibesfruchtversicherung'''

Version vom 28. Juni 2022, 05:58 Uhr

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Leibesfruchtversicherung

Verliert die Stute vor der Geburt, oder kurz danach das Fohlen, springt die Pferdeleibesfruchtversicherung mit einer finanziellen Entschädigung ein. Die Leibesfruchtversicherung bzw. Fohlenversicherung versichert den finanziellen Wert des ungeborenen Fohlens ab. Sollte es zu einer Fehlgeburt kommen und das Fohlen während der Geburt versterben werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.


  • Zeitpunkt des Versicherungsbeginns
Die Leibesfruchtversicherung muss rechtzeitig vor der Geburt des Fohlens abgeschlossen werden. Den gewünschten Versicherungsschutz im Nachhinein zu erhalten ist nicht möglich.
  • Leistungen erfolgen bei
Tod des Fohlens,
Nottötung, (wenn das Fohlen nachweislich nicht überleben kann)
Des weiteren versichert der Schutz die dauerhafte Unfruchtbarkeit durch verschiedene Ursachen wie einen Unfall, eine Erkrankung oder gewisse Umwelteinflüsse.
  • Beitrag zur Leibesfruchtversicherung
Der Beitrag zur Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung richtet sich ausschließlich nach der vereinbarten Versicherungssumme.
  • Leistungseinschränkungen der Leibesfruchtversicherung - Fohlenversicherung
Verstirbt das Fohlen ab dem 7 Trächtigkeitsmonat der Stute bis einschließlich dem 28. Tag nach der Geburt werden 50 % der vereinbarten Versicherungssumme augezahlt. Verstirbt das Fohlen ab dem 29. Tag nach der Geburt werden 80 % der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.


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Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)


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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
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Volker Hahn


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