Bausparen, Nominalzins: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Nominalzins ist eine Messgröße, die den Geldgewinn, der durch die zeitlich befristete Überlassung von Geld entsteht, beziffert. Das Kürzel "p.a.", das hinter den Zinsangaben zu finden ist, bedeutet "per anno" und bedeutet, dass sich die Zinszahlung auf den Zeitraum von einem Jahr bezieht. | Der Nominalzins ist eine Messgröße, die den Geldgewinn, der durch die zeitlich befristete Überlassung von Geld entsteht, beziffert. Das Kürzel "p.a.", das hinter den Zinsangaben zu finden ist, bedeutet "per anno" und bedeutet, dass sich die Zinszahlung auf den Zeitraum von einem Jahr bezieht. | ||
Beim '''Bausparvertrag''' wird zum einen ein '''fester Nominalzins für die Geldanlage in der Sparphase''' und zum anderen ein '''fester Nominalzins für das Darlehen''' vereinbart. Dabei beinhaltet der Nominalzins ausschließlich die Zinserträge auf die Sparleistungen beziehungsweise die reinen Kreditkosten (Zinssatz, der für das gewährte Darlehen erhoben wird). | Beim '''Bausparvertrag''' wird zum einen ein '''fester Nominalzins für die Geldanlage (Geldüberlassung) in der Sparphase''' und zum anderen ein '''fester Nominalzins für das Darlehen''' vereinbart. Dabei beinhaltet der Nominalzins ausschließlich die Zinserträge auf die Sparleistungen beziehungsweise die reinen Kreditkosten (Zinssatz, der für das gewährte Darlehen erhoben wird). | ||
Die '''Zusatzkosten''' für den Bausparvertrag, die sich je nach Institut und Vertrag oft erheblich unterscheiden, '''fließen in den Nominalzins ''nicht'' ein'''. Zur besseren Vergleichbarkeit müssen die Bausparkassen neben dem Nominalzins daher auch den Effektivzins von Bausparverträgen ausweisen. | |||
Version vom 24. Januar 2017, 09:42 Uhr
Bausparen, Nominalzins
Der Nominalzins ist eine Messgröße, die den Geldgewinn, der durch die zeitlich befristete Überlassung von Geld entsteht, beziffert. Das Kürzel "p.a.", das hinter den Zinsangaben zu finden ist, bedeutet "per anno" und bedeutet, dass sich die Zinszahlung auf den Zeitraum von einem Jahr bezieht.
Beim Bausparvertrag wird zum einen ein fester Nominalzins für die Geldanlage (Geldüberlassung) in der Sparphase und zum anderen ein fester Nominalzins für das Darlehen vereinbart. Dabei beinhaltet der Nominalzins ausschließlich die Zinserträge auf die Sparleistungen beziehungsweise die reinen Kreditkosten (Zinssatz, der für das gewährte Darlehen erhoben wird).
Die Zusatzkosten für den Bausparvertrag, die sich je nach Institut und Vertrag oft erheblich unterscheiden, fließen in den Nominalzins nicht ein. Zur besseren Vergleichbarkeit müssen die Bausparkassen neben dem Nominalzins daher auch den Effektivzins von Bausparverträgen ausweisen.
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