Krankenversicherung private, Neugeborene: Unterschied zwischen den Versionen
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Privat Versicherte müssen das Neugeborene ab dem Tag der Geburt krankenversichern. Es ist ein eigener Beitrag zu zahlen. Es besteht keine "Familienversicherung" wie in der gesetzlichen Krankenkasse.<br /> | Privat Versicherte müssen das Neugeborene ab dem Tag der Geburt krankenversichern. Es ist ein eigener Beitrag zu zahlen. Es besteht keine "Familienversicherung" wie in der gesetzlichen Krankenkasse.<br /> | ||
Version vom 16. Juli 2022, 07:29 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Privat Versicherte müssen das Neugeborene ab dem Tag der Geburt krankenversichern. Es ist ein eigener Beitrag zu zahlen. Es besteht keine "Familienversicherung" wie in der gesetzlichen Krankenkasse.
Wird das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt versichert bzw. der Antrag zur Mitversicherung gestellt, so wird das Neugeborene rückwirkend zum Tag der Geburt, ohne wenn und aber, ohne jegliche Einschränkungen, auch wenn bereits Kosten angefallen sind, versichert. Alle Wartezeiten entfallen.
Siehe auch
Krankenversicherung private, Kinder
Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld
Einträge Krankenversicherung private anzeigen zur Hauptseite
Kinderkrankenversicherung, Kinderversicherung, Versicherung Neugeborene, Versicherung Säugling, Versicherung für Neugeborene