Unfallversicherung private, Definition Unfall: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach der Definition der Versicherer: '''"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
Nach der Definition der Versicherer: '''"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
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'''Siehe auch:''' <br />
'''Siehe auch''' <br />
[[Unfallversicherung private, Eigenbewegungsschaden |Eigenbewegungsschaden ]]  <br />
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[[Unfallversicherung private, Insektenstich ]]  <br />
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Version vom 12. August 2022, 07:37 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Nach der Definition der Versicherer: "Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet." Treffen alle Punkte zu ist der Versicherer zur Leistung verpflichtet.


Siehe auch
Eigenbewegungsschaden
Unfallversicherung private, Insektenstich
Unfallversicherung private, Sturz
Unfallversicherung private, erhöhte Kraftanstrengung


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Schlagwort: Unfallversicherung private, private Unfallversicherung, wann liegt ein Unfall vor, Unfalldefinition, Unfallbegriff
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