Gesetzliche Haftung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem '''Zivilrecht''' zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. '''Die gesetzliche Haftung ist''' im Rahmen der Tarifangebote des Versicherers, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, '''versicherbar'''. | <center> | ||
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Die <big>'''gesetzliche Haftung, deliktische Haftung,'''</big> ist dem '''Zivilrecht''' zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. '''Die gesetzliche Haftung ist''' im Rahmen der Tarifangebote des Versicherers, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, '''versicherbar'''. | |||
Version vom 25. August 2022, 06:52 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. Die gesetzliche Haftung ist im Rahmen der Tarifangebote des Versicherers, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, versicherbar.
Siehe auch:
vertragliche Haftung
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