Krankenversicherung private, Mutterschaftsgeld: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Für privat versicherte Frauen besteht Anspruch auf Mutterschaftsgeld.'''  
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Für jeden Kalendertag werden 13 € gezahlt, maximal 210 € monatlich.<br />
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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die perfekte Versicherung'''<br />
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'''Gesetzlich Krankenversicherte Frauen''' haben während des Mutterschutzes einen Anspruch von 13 Euro täglich. Der Mutterschutz beginnt vier Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />
<big>'''Mutterschaftsgeld'''</big>
 
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.<br />
   
   
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br />
Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.<br />


Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: [http://www.mutterschaftsgeld.de www.mutterschaftsgeld.de]
⚠️ Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: [http://www.mutterschaftsgeld.de www.mutterschaftsgeld.de]
 
 
<big>'''Überblick der Anspruchsberechtigung'''</big>
 
 
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! Anspruchsberechtigte !! Anspruchshöhe !! Zuständigkeit
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| Arbeitnehmerin in der GKV || bis zu {{#var:21.1}} € täglich und Arbeitgeberzuschuss || Gesetzliche Krankenkasse und der Arbeitgeber
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| '''Arbeitnehmerin in der PKV''' || bis zu {{#var:21.2}} € einmalig und Arbeitgeberzuschuss || Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
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| Familienversicherte mit geringfügiger Beschäftigung || bis zu {{#var:21.2}} € einmalig und Arbeitgeberzuschuss || Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
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| '''Selbständige in der PKV''' || kein Mutterschaftsgeld, jedoch Krankentagegeldanspruch || Private Krankenversicherung
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| Selbständige in der GKV, freiwillig versichert ohne Krankengeldanspruch || kein Mutterschaftsgeld ||
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| Selbständige ini der GKV, freiwillig versichert mit Krankengeldanspruch || Mutterschaftsgeld || Gesetzliche Krankenversicherung
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| Familienversicherte ohne Beschäftigung || kein Mutterschaftsgeld ||
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| Arbeitslose, die ALG I beziehen || in Höhe des Arbeitslosengeldes || Gesetzliche Krankenkasse und Agentur für Arbeit
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| Arbeitslose, die ALG II beziehen || ALG II wird weiter bezahlt, sowie der Mehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche || zuständiges Jobcenter
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[[Informationssystem Krankenversicherung private|Alle Einträge zur '''Krankenversicherung private''' anzeigen]]                                    [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]
 
 
 
'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
(vormals 82205 Gilching)
 
'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 




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Schlagwort: Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle
Mutterschaft, Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeldstelle<br />
[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 3. September 2022, 09:32 Uhr





Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Mutterschaftsgeld

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem vorausgesagten Geburtstermin. Er endet acht Wochen nach der Geburt.

Das Mutterschaftsgeld ist bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn zu beantragen.

⚠️ Hier finden sie alle weiteren Erläuterungen und können das Mutterschaftsgeld online beantragen: www.mutterschaftsgeld.de


Überblick der Anspruchsberechtigung


Anspruchsberechtigte Anspruchshöhe Zuständigkeit
Arbeitnehmerin in der GKV bis zu 13,00 € täglich und Arbeitgeberzuschuss Gesetzliche Krankenkasse und der Arbeitgeber
Arbeitnehmerin in der PKV bis zu 210,00 € einmalig und Arbeitgeberzuschuss Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
Familienversicherte mit geringfügiger Beschäftigung bis zu 210,00 € einmalig und Arbeitgeberzuschuss Bundesversicherungsamt und der Arbeitgeber
Selbständige in der PKV kein Mutterschaftsgeld, jedoch Krankentagegeldanspruch Private Krankenversicherung
Selbständige in der GKV, freiwillig versichert ohne Krankengeldanspruch kein Mutterschaftsgeld
Selbständige ini der GKV, freiwillig versichert mit Krankengeldanspruch Mutterschaftsgeld Gesetzliche Krankenversicherung
Familienversicherte ohne Beschäftigung kein Mutterschaftsgeld
Arbeitslose, die ALG I beziehen in Höhe des Arbeitslosengeldes Gesetzliche Krankenkasse und Agentur für Arbeit
Arbeitslose, die ALG II beziehen ALG II wird weiter bezahlt, sowie der Mehrbedarf ab der 13. Schwangerschaftswoche zuständiges Jobcenter



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Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)

Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn

















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