Höhere Gewalt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Höhere Gewalt<br /> Höhere Gewalt ist ein von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares und nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfa…“)
 
 
(12 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Höhere Gewalt<br />
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>




Höhere Gewalt ist ein von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares und nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt des Betroffenen nicht abgewendet werden kann.  
'''Schäden durch <big>höhere Gewalt</big> sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, für diese Schäden ist niemand verantwortlich.'''
Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein.  


Ein Beispiel für höhere Gewalt ist beispielsweise eine Steinlawine, die sich in den Bergen ohne äußere Einwirkung löst und Schaden verursacht. Im Gegensatz zu Elementarschäden umfasst höhere Gewalt nicht nur die Folgen von Naturereignissen. So kann beispielsweise ein platzender Reifen ein Fall höherer Gewalt sein, wenn für dieses Ereignis kein Verschulden, wie zum Beispiel Materialfehler, Überalterung, fehlerhafte Montage etc., vorliegt.


Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstanden sind, trägt niemand die Verantwortung. Die Prinzipien des Verschuldens und der Haftung sind hier nicht anwendbar.
[[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                      [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]


Nur bei den Allgefahrenversicherungen, bei denen unbenannte Gefahren/Risiken versichert sind, besteht Schutz.


Siehe auch: Allgefahrenversicherung


Schlagwort: höhere Gewalt
 
[[Category:Versicherung_Allgemein]]
 
'''Anschrift''' ab 01-07-2021 <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
(vormals 82205 Gilching)
 
'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax: <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
.-.-.-.
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
-.-.-.-
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 13. September 2022, 07:45 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Schäden durch höhere Gewalt sind i.d.R. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, für diese Schäden ist niemand verantwortlich. Der Schaden muss ein durch von außen einwirkendes, nicht vorhersehbares, nicht beeinflussbares Ereignis, das auch bei äußerster Sorgfalt durch den VN nicht abgewendet werden konnte, eingetreten sein.


Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen                      zur Hauptseite 



Anschrift ab 01-07-2021
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching

(vormals 82205 Gilching)

Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
















.-.-.-.















-.-.-.-