Graffitiversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 25. September 2022, 06:29 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
- Graffiti aus rechtlicher Sicht
- Das illegale Anbringen eines Graffitis ist eine Sachbeschädigung. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren geahndet werden. Auch hier gilt, dass der Schadenverursacher - also der Graffiti-Sprayer - zum Schadensersatz verpflichtet ist.
- Graffiti-Versicherung Haftung
- Der Sprayer ist jedoch in den seltensten Fällen zu ermitteln und so muss der Hausbesitzer selbst für die Kosten der Entfernung des Graffitis aufkommen. Die sog. Graffiti-Versicherung übernimmt die Kosten für die Beseitigung und Wiederherstellung in den ursprünglichen Zustand.
- In einigen Wohngebäude-Tarifen ist das Graffiti-Risiko ein Bestandteil des Versicherungsschutzes, jedoch mit meist erheblichen Einschränkungen. Hierzu zählen u.a. dass eine Selbstbeteiligung vereinbart ist, oder, dass für die Beseitigung von Graffiti-Schäden eine Erstattungshöchstgrenze im Vertrag vereinbart ist.
- Leistungen der Graffiti-Versicherung
- - Reinigungskosten
- - Kosten für den neuen Anstrich
- - Kosten für das Verputzen von Wänden
- Kosten der Graffiti-Versicherung
- Bei einem gewerblich genutzten Gebäude oder einem vermieteten Gebäude, muss die Graffiti-Versicherung über eine Deckungserweiterung und damit zur Folge über einen höheren Beitrag als Zusatzpolice in den Vertrag mit eingeschlossen werden.
Leistungsunterschiede bei ausgewählten Versicherungsgesellschaften
Gesellschaft maximal Entschädigungsgrenze jährlich Selbstbeteiligung Condor 3.000 Euro je Schadensfall 250 Euro je Schadensfall Grundeigentümer Versicherung 1 % der Versicherungssumme 150 Euro je Schadensfall VHV 10.000 Euro je Schadensfall 500 Euro je Schadensfall
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