Gefahrerhöhung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''<big>Gefahrerhöhungen</big> sind dem Versicherer anzuzeigen.''' Dies gehört zu den Obliegenheiten (Pflichten) des Versicherungsnehmers. Unter Umständen wird dann der Leistungsinhalt wie auch die Prämie dem veränderten Risiko angepasst.  
'''<big>Gefahrerhöhungen</big> sind dem Versicherer anzuzeigen.''' Dies gehört zu den Obliegenheiten (Pflichten) des Versicherungsnehmers. Unter Umständen wird dann der Leistungsinhalt wie auch die Prämie dem veränderten Risiko angepasst. ⚠️ '''Eine Obliegenheitsverletzung gefährdet den Versicherungsschutz.'''
 
⚠️ '''Eine Obliegenheitsverletzung gefährdet den Versicherungsschutz.'''


'''Diese Verpflichtung besteht auch in der vorvertraglichen Zeitspanne,''' d.h. wenn eine Gefahrerhöhung zwischen  Antragstellung und dem Abschluss des Vertrages, eintritt. Beispiele für Gefahrerhöhungen:<br />
'''Diese Verpflichtung besteht auch in der vorvertraglichen Zeitspanne,''' d.h. wenn eine Gefahrerhöhung zwischen  Antragstellung und dem Abschluss des Vertrages, eintritt. Beispiele für Gefahrerhöhungen:<br />
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* '''Hausratversicherung:'''<br />
* '''Hausratversicherung:'''<br />
- deutliche Vergrößerung der Wohnraumfläche<br />
:- deutliche Vergrößerung der Wohnraumfläche<br />
- Entfernung einer Alarmanlage<br />
:- Entfernung einer Alarmanlage<br />
- Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum<br />
:- Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum<br />
- Baugerüst am Gebäude<br /><br />
:- Baugerüst am Gebäude<br /><br />


* '''Gebäudeversicherung:'''<br />
* '''Gebäudeversicherung:'''<br />
- Renovierung des Gebäudes<br />
:- Renovierung des Gebäudes<br />
- Montage einer Solaranlage<br />
:- Montage einer Solaranlage<br />
- Neuansiedlung eines Industrieunternehmens in der Nachbarschaft<br />
:- Neuansiedlung eines Industrieunternehmens in der Nachbarschaft<br />
- Veränderung des Gebäudewertes durch Anbauten<br /><br />
:- Veränderung des Gebäudewertes durch Anbauten<br /><br />


* '''Kfz Versicherung:'''<br />
* '''Kfz Versicherung:'''<br />
- Änderung des Fahrerkreises<br />
:- Änderung des Fahrerkreises<br />
- neuer Abstellort in der Nacht<br />
:- neuer Abstellort in der Nacht<br />
- Veränderungen am Fahrzeug, z.B. Tuning<br />
:- Veränderungen am Fahrzeug, z.B. Tuning<br />
- höhere Jahreskilometerleistung<br />
:- höhere Jahreskilometerleistung<br />
- Wechsel des Wohnortes und damit andere Regionalklasseneinstufung<br /><br />
:- Wechsel des Wohnortes und damit andere Regionalklasseneinstufung<br /><br />


* '''Berufshaftpflichtversicherung:'''<br />
* '''Berufshaftpflichtversicherung:'''<br />
- Änderung des Berufsstatus<br />
:- Änderung des Berufsstatus<br />
- Erweiterung des Tätigkeitsumfangs<br /><br />
:- Erweiterung des Tätigkeitsumfangs<br /><br />


* '''Betriebshaftpflichtversicherung:'''<br />
* '''Betriebshaftpflichtversicherung:'''<br />
- wesentliche Steigerung des Umsatzes<br />
:- wesentliche Steigerung des Umsatzes<br />
- Erweiterung der Betriebsstätte z.B. Neugründung von unselbständigen Niederlassungen/Tochtergesellschaften<br /><br />
:- Erweiterung der Betriebsstätte z.B. Neugründung von unselbständigen Niederlassungen/Tochtergesellschaften<br /><br />


* '''Vereinshaftpflichtversicherung:'''<br />
* '''Vereinshaftpflichtversicherung:'''<br />
- Änderung der Vereinssatzung bzw. des Vereinszwecks<br />
:- Änderung der Vereinssatzung bzw. des Vereinszwecks<br />
- wesentliche Steigerung der Vereinsmitgliederanzahl<br /><br />
:- wesentliche Steigerung der Vereinsmitgliederanzahl<br /><br />


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* '''und weitere'''<br />
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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>





Aktuelle Version vom 8. Dezember 2022, 05:43 Uhr

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Gefahrerhöhungen sind dem Versicherer anzuzeigen. Dies gehört zu den Obliegenheiten (Pflichten) des Versicherungsnehmers. Unter Umständen wird dann der Leistungsinhalt wie auch die Prämie dem veränderten Risiko angepasst. ⚠️ Eine Obliegenheitsverletzung gefährdet den Versicherungsschutz.

Diese Verpflichtung besteht auch in der vorvertraglichen Zeitspanne, d.h. wenn eine Gefahrerhöhung zwischen Antragstellung und dem Abschluss des Vertrages, eintritt. Beispiele für Gefahrerhöhungen:


  • Privathaftpflichtversicherung:
- halten und führen von Luft- oder Wasserfahrzeugen
- Änderung des Familienstandes, z.B. Heirat

  • Hausratversicherung:
- deutliche Vergrößerung der Wohnraumfläche
- Entfernung einer Alarmanlage
- Umwandlung von Wohnraum in Gewerberaum
- Baugerüst am Gebäude

  • Gebäudeversicherung:
- Renovierung des Gebäudes
- Montage einer Solaranlage
- Neuansiedlung eines Industrieunternehmens in der Nachbarschaft
- Veränderung des Gebäudewertes durch Anbauten

  • Kfz Versicherung:
- Änderung des Fahrerkreises
- neuer Abstellort in der Nacht
- Veränderungen am Fahrzeug, z.B. Tuning
- höhere Jahreskilometerleistung
- Wechsel des Wohnortes und damit andere Regionalklasseneinstufung

  • Berufshaftpflichtversicherung:
- Änderung des Berufsstatus
- Erweiterung des Tätigkeitsumfangs

  • Betriebshaftpflichtversicherung:
- wesentliche Steigerung des Umsatzes
- Erweiterung der Betriebsstätte z.B. Neugründung von unselbständigen Niederlassungen/Tochtergesellschaften

  • Vereinshaftpflichtversicherung:
- Änderung der Vereinssatzung bzw. des Vereinszwecks
- wesentliche Steigerung der Vereinsmitgliederanzahl

  • und weitere


Siehe auch
Obliegenheiten / Obliegenheitsverletzungen


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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn















Obliegenheit, Obliegenheitsverletzung, Pflichten des Versicherungsnehmers