Gesetzliche Haftung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. Die gesetzliche Haftung ist im Rahmen der Tarifangebote, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, der Versicherer versicherbar. | Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. ''Die gesetzliche Haftung ist'' im Rahmen der Tarifangebote, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, der Versicherer '''versicherbar'''. | ||
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Version vom 1. Oktober 2016, 07:50 Uhr
Gesetzliche Haftung
Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. Die gesetzliche Haftung ist im Rahmen der Tarifangebote, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, der Versicherer versicherbar.
Siehe auch: vertragliche Haftung
Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, vertragliche Haftung