Gesetzliche Haftung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Markierungen: Mobile Bearbeitung Mobile Web-Bearbeitung
Zeile 2: Zeile 2:




Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. Die gesetzliche Haftung ist im Rahmen der Tarifangebote, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, der Versicherer versicherbar.
Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. ''Die gesetzliche Haftung ist'' im Rahmen der Tarifangebote, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, der Versicherer '''versicherbar'''.


Siehe auch: vertragliche Haftung
Siehe auch: vertragliche Haftung

Version vom 1. Oktober 2016, 07:50 Uhr

Gesetzliche Haftung


Die gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, ist dem Zivilrecht zuzuordnen. Im Einzelfall kann diese durch Vertragsvereinbarungen begrenzt und auch erweitert werden. Die gesetzliche Haftung ist im Rahmen der Tarifangebote, im Gegensatz zur vertraglichen Haftung, der Versicherer versicherbar.

Siehe auch: vertragliche Haftung

Schlagwort: Haftung, gesetzliche Haftung, deliktische Haftung, vertragliche Haftung