Privatrechtsschutzversicherung, Prozesskosten: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als Prozesskosten und  
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setzen sich aus den '''gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten''' zusammen.
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* '''Außergerichtliche Kosten, hierzu zählen:'''
* '''Außergerichtliche Kosten, hierzu zählen:'''


- eigene Anwaltsgebühren<br />
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- Gegenseite Anwaltsgebühren<br />  
:- Gegenseite Anwaltsgebühren<br />  
- Reisekosten der Parteien<br />
:- Reisekosten der Parteien<br />
- vorgerichtliche Gutachten<br />
:- vorgerichtliche Gutachten<br />
- Zeugengelder<br />
:- Zeugengelder<br />
- Sachverständigengutachten<br />
:- Sachverständigengutachten<br />
- Dolmetscherkosten<br />
:- Dolmetscherkosten<br />
- Übersetzungskosten<br />
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- nicht abschließend<br />
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Die Gesamtprozesskosten sind vom Verlierer des Prozesses zu zahlen.
Die Gesamtprozesskosten sind vom Verlierer des Prozesses zu zahlen.
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'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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Prozesskosten berechnen
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Aktuelle Version vom 13. Dezember 2022, 14:00 Uhr

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Die Gesamtkosten eines Rechtsstreits bezeichnet man als Prozesskosten und setzen sich aus den gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zusammen.


  • Gerichtliche Kosten hierzu zählen die
Gerichtsgebühren
diese stehen an wenn die Klageschrift einen Prozess einleitet. Verauslagt werden diese Kosten von der Klagepartei, Bevor das Gericht überhaupt tätig wird, ist vom Kläger ein Gerichtskostenvorschuss zu zahlen. Diese entfällt wenn vor dem Amtsgericht geklagt wird. Verliert die klagende Partei sind von dieser die Gerichtskosten zu zahlen.


  • Außergerichtliche Kosten, hierzu zählen:
- eigene Anwaltsgebühren
- Gegenseite Anwaltsgebühren
- Reisekosten der Parteien
- vorgerichtliche Gutachten
- Zeugengelder
- Sachverständigengutachten
- Dolmetscherkosten
- Übersetzungskosten
- nicht abschließend


Die Gesamtprozesskosten sind vom Verlierer des Prozesses zu zahlen.

Vereinsversicherung tipp ohne.png Nutzen Sie den Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltverein (DAV) ► https://anwaltsblatt.anwaltverein.de/de/apps/prozesskostenrechner


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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn















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