Inhaltsversicherung, Versicherungsort: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 27. Januar 2017, 07:22 Uhr
Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort, die im Versicherungsschein bezeichneten Geschäftsräume und Lagerräume.
Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke innerhalb Deutschlands sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen und Zeitraum automatisch mitversichert.
Schlagwort: Inhaltsversicherung, Inventarversicherung, Versicherungsort, versicherter Ort