Pferdehalterhaftpflichtversicherung, Gnadenbrotpferd, Beistellpferd, Zuchtstute: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Pferd, dass durch das Alter und/oder Krankheit seinen Haltungszweck nicht mehr erfüllt und dennoch weiter versorgt wird, wird '''Gnadenbrotpferd''' genannt. | Ein Pferd, dass durch das Alter und/oder Krankheit seinen Haltungszweck nicht mehr erfüllt und dennoch weiter versorgt wird, wird '''Gnadenbrotpferd''' genannt. |
Version vom 20. Januar 2023, 12:43 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Ein Pferd, dass durch das Alter und/oder Krankheit seinen Haltungszweck nicht mehr erfüllt und dennoch weiter versorgt wird, wird Gnadenbrotpferd genannt.
Auch wenn das Pferd nicht mehr im Einsatz ist, auch auf der Weide kommt es immer wieder zu Vorkommnissen die Personenschäden und Flurschäden nach sich ziehen. Aus diesem Grund sollte nicht auf die Pferdehaftpflichtversicherung verzichtet werden.
Auch für das Beistellpferd und die Zuchtstute ist die Pferdehalterhaftpflichtversicherung nur zu empfehlen. Jahresbeiträge ab ca. 30 Euro.
Für diese Pferde bieten einige Versicherer spezielle, günstigere Prämien an. Wird das Pferd nur gelegentlich geritten, ist dies dem Versicherer anzuzeigen und mit zu versichern. |
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