Krankenversicherung private, freie Arztwahl: Unterschied zwischen den Versionen

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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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Nach § 76 SGB V besteht die freie Arztwahl, d.h. Der Patient entscheidet selbst, zu welchem niedergelassenen Arzt er geht. Der gesetzlich Versicherte erfährt aber dennoch eine Einschränkung, er kann nur Ärzte aufsuchen die eine kassenärztliche Zulassung haben.
Eine weitere Einschränkung ergibt sich z.T. durch die Wahltarife. Das "Hausarztmodell" und die "integrierte Versorgung" sind mit der Einschränkung der Arztwahl verbunden.


  Der Privatpatient ist in der Wahl des Arztes frei. Er kann sich von jedem niedergelassenen Arzt und in jedem Krankenhaus behandeln lassen.<br />
Nach § 76 SGB V besteht freie Arztwahl, d.h. der Patient entscheidet selbst, zu welchem niedergelassenen Arzt er geht. Der gesetzlich Versicherte erfährt aber dennoch eine Einschränkung. Er kann nur Ärzte aufsuchen, die eine kassenärztliche Zulassung haben.
Auch zusätzliche Leistungen durch die Inanspruchnahme von Wahltarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie das "Hausarztmodell" und die "integrierte Versorgung", sind mit der Einschränkung der Arztwahl verbunden.


👁 Siehe auch:  [[Krankenversicherung private, freie Krankenhauswahl]]<br />
'''Der Privatpatient ist in der Wahl des Arztes frei. Er kann sich von jedem niedergelassenen Arzt und in jedem Krankenhaus behandeln lassen'''.<br />


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Schlagwort: Arztwahl, freie Arztwahl <br />
'''Siehe auch'''  <br />
[[Krankenversicherung private, freie Krankenhauswahl]]<br />




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[[Category:Krankenversicherung private]][[Category:PIM]]
 
 
'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
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Arztwahl, freie Arztwahl <br />
 
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Aktuelle Version vom 20. Januar 2023, 14:05 Uhr

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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Nach § 76 SGB V besteht freie Arztwahl, d.h. der Patient entscheidet selbst, zu welchem niedergelassenen Arzt er geht. Der gesetzlich Versicherte erfährt aber dennoch eine Einschränkung. Er kann nur Ärzte aufsuchen, die eine kassenärztliche Zulassung haben. Auch zusätzliche Leistungen durch die Inanspruchnahme von Wahltarifen in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie das "Hausarztmodell" und die "integrierte Versorgung", sind mit der Einschränkung der Arztwahl verbunden.

Der Privatpatient ist in der Wahl des Arztes frei. Er kann sich von jedem niedergelassenen Arzt und in jedem Krankenhaus behandeln lassen.


Siehe auch
Krankenversicherung private, freie Krankenhauswahl


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Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
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vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
















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