Privathaftpflichtversicherung, Amtshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Tarifbeschäftigte und Beamte sind, – im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern – über ihren Dienstherrn/Arbeitgeber gegen das Risiko im beruflichen Bereich nicht abgesichert.
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'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
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<big>'''Amtshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung'''</big>


Tarifbeschäftigte und Beamte sind, im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, über den Dienstherrn/Arbeitgeber gegen das Risiko '''im beruflichen Bereich nicht  abgesichert.'''


Die Amts-, Diensthaftpflicht kann als Zusatzdeckung in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuches § 839,  https://dejure.org/gesetze/BGB/839.html , haften Angestellte des öffentlichen Dienstes wie auch Personen die verbeamtet sind für alle Sach-, Personen und  Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen.<br />
 
Zum Personenkreis zählen nicht nur Angestellte und Beamte wie Lehrer, Polizisten, Sachbearbeiter in Behörden, auch Richter und Soldaten.
 
⚠️ Die Amts-, Diensthaftpflichtdeckung kann als Zusatzdeckung in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden.
 
 
 
'''Siehe auch''' <br />
[[Privathaftpflichtversicherung, Amtshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung, Schadenbeispiele  ]]<br />
 
 
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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
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Aktuelle Version vom 3. Februar 2023, 18:39 Uhr

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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
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Amtshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung

Tarifbeschäftigte und Beamte sind, im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern, über den Dienstherrn/Arbeitgeber gegen das Risiko im beruflichen Bereich nicht abgesichert.

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuches § 839, https://dejure.org/gesetze/BGB/839.html , haften Angestellte des öffentlichen Dienstes wie auch Personen die verbeamtet sind für alle Sach-, Personen und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen.

Zum Personenkreis zählen nicht nur Angestellte und Beamte wie Lehrer, Polizisten, Sachbearbeiter in Behörden, auch Richter und Soldaten.

⚠️ Die Amts-, Diensthaftpflichtdeckung kann als Zusatzdeckung in die Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden.


Siehe auch
Privathaftpflichtversicherung, Amtshaftpflichtversicherung / Diensthaftpflichtversicherung, Schadenbeispiele


Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen                  zur Hauptseite 


Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn

















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