Privathaftpflichtversicherung, leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(10 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
Privathaftpflichtversicherung, leichte Fahrlässigkeit / grobe Fahrlässigkeit<br />
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>


Geregelt in § 276, Absatz2, BGB<br />
 
Geregelt in § 276, Absatz 2, BGB<br />


Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. <br />
Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. <br />
Zeile 11: Zeile 21:
'''Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.'''<br />
'''Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.'''<br />


Als Deckungserweiterung ist der Einschluss grob fahrlässig verursachter Schäden zu empfehlen.


Dies bezieht sich auch auf die Rechtsverletzungen Dritter (z.B. Urheberrechtsverletzungen, Namens- und Markenrechtsverletzungen, Persönlichkeits- und Datenschutzrechtsverletzungen). Bei anderen Versicherungen werden oft die grob fahrlässig verursachten Rechtsverletzungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
⚠️ Als Deckungserweiterung ist der Einschluss grob fahrlässig verursachter Schäden möglich und sehr zu empfehlen.<br />
 
 
 
 
[[Informationssystem Privathaftpflichtversicherung |Alle Einträge zur '''Privathaftpflichtversicherung''' anzeigen]]                        [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]
 
 
 
'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


XXX






Schlagwort:<br />


Deckungserweiterung<br />


[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 6. Februar 2023, 06:05 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Geregelt in § 276, Absatz 2, BGB

Leicht (einfach) fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Leicht fahrlässig verursachte Schäden sind versichert.

Grob fahrlässig handelt , wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt.

Grob fahrlässig verursachte Schäden sind i.d.R. nicht versichert.


⚠️ Als Deckungserweiterung ist der Einschluss grob fahrlässig verursachter Schäden möglich und sehr zu empfehlen.



Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen                        zur Hauptseite 


Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn










Deckungserweiterung