Privathaftpflichtversicherung, Surfbretter: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 5: | Zeile 5: | ||
'''Siehe auch | '''Siehe auch''' <br /> | ||
[[Privathaftpflichtversicherung, fremde geliehene Sachen]] <br /> | [[Privathaftpflichtversicherung, fremde geliehene Sachen]] <br /> | ||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
[[Informationssystem Privathaftpflichtversicherung |Alle Einträge zur '''Privathaftpflichtversicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']] | |||
Version vom 6. Februar 2023, 07:18 Uhr
Personen-/Sach-/Vermögenssschäden, verursacht durch die Nutzung eigener und/oder geliehener/gemieteter Surfbretter sind als Deckungserweiterung zusätzlich versicherbar. ' Sollten Sie dieses Risiko mitversichern wollen, so wählen Sie die Deckungserweiterung: »Fremde geliehene Sachen«. Hier gibt es aber nur wenige Anbieter, die dieses Risiko mitversichern.
⚠️ Wichtig: Der Schaden, der an dem gemieteten/geliehenen Surfbrett entsteht, ist hier nicht gemeint!
Siehe auch
Privathaftpflichtversicherung, fremde geliehene Sachen
Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen zur Hauptseite
Schlagwort: Deckungserweiterung Surfbrett, Surfbretter
.-.-.-.