Privathaftpflichtversicherung, Vorsatz / vorsätzliches Handeln: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>


Der Versicherungsnehmer erhält '''keine Leistung aus der Privathaftpflicht, wenn der Schaden durch eine vorsätzliche Handlung herbeigeführt wurde'''.  
Der Versicherungsnehmer erhält '''keine Leistung aus der Privathaftpflicht, wenn der Schaden durch eine vorsätzliche Handlung herbeigeführt wurde'''.  
Zeile 5: Zeile 16:




👁 Siehe auch: [[Privathaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung]]<br />
'''Siehe auch''' <br />
Schlagwort: Vorsatz, Straftat, Gewaltopferschutz<br />
[[Privathaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung]]<br />
 
 
 
[[Informationssystem Privathaftpflichtversicherung |Alle Einträge zur '''Privathaftpflichtversicherung''' anzeigen]]            [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]
 
 
 
'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


Vorsatz, Straftat, Gewaltopferschutz<br />


[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]
[[Category:Privathaftpflichtversicherung]][[Category:PIM]]
.

Aktuelle Version vom 6. Februar 2023, 07:40 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Der Versicherungsnehmer erhält keine Leistung aus der Privathaftpflicht, wenn der Schaden durch eine vorsätzliche Handlung herbeigeführt wurde.

Einige Versicherer bieten im Rahmen der Deckungserweiterung "Forderungsausfalldeckung" den "Gewaltopferschutz" an. Wird der Versicherungsnehmer vorsätzlich attackiert, angegriffen und verletzt (Straftat) und der Schädiger kann den Schadenersatzansprüchen, mangels finanzieller Möglichkeiten, nicht nachkommen, geht der Versicherungsnehmer im Normalfall leer aus. Mit dem Gewaltopferschutz wird Abhilfe geschaffen.


Siehe auch
Privathaftpflichtversicherung, Forderungsausfalldeckung


Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen             zur Hauptseite 


Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn















Vorsatz, Straftat, Gewaltopferschutz










.