Reiseversicherung, Reiserücktrittversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Reiserücktrittsversicherung '''übernimmt die anfallenden Stornokosten''', wenn eine gebuchte Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Bei der Stornierung werden dem Reisenden meist anteilige Stornogebühren berechnet, bis hin zum Gesamtreisepreis. | Die <big>'''Reiserücktrittsversicherung'''</big> '''übernimmt die anfallenden Stornokosten''', wenn eine gebuchte Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Bei der Stornierung werden dem Reisenden meist anteilige Stornogebühren berechnet, bis hin zum Gesamtreisepreis. | ||
Gründe für die Stornierung einer bereits gebuchten Reise, die eine Leistung der Reiserücktrittsversicherung auslösen sind: | Gründe für die Stornierung einer bereits gebuchten Reise, die eine Leistung der Reiserücktrittsversicherung auslösen sind: | ||
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Die Höhe des Beitrages zur Reiserücktrittsversicherung hängt von der Reisepreishöhe und den gewünschten Leistungsinhalten ab. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von z.B. 25% des Reisepreises kann der Beitragsaufwand zur Reiserücktrittsversicherung wesentlich reduziert werden.<br /> | Die Höhe des Beitrages zur Reiserücktrittsversicherung hängt von der Reisepreishöhe und den gewünschten Leistungsinhalten ab. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von z.B. 25% des Reisepreises kann der Beitragsaufwand zur Reiserücktrittsversicherung wesentlich reduziert werden.<br /> | ||
Version vom 8. Februar 2023, 11:22 Uhr
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt die anfallenden Stornokosten, wenn eine gebuchte Reise kurzfristig abgesagt werden muss. Bei der Stornierung werden dem Reisenden meist anteilige Stornogebühren berechnet, bis hin zum Gesamtreisepreis.
Gründe für die Stornierung einer bereits gebuchten Reise, die eine Leistung der Reiserücktrittsversicherung auslösen sind:
- Todesfall des Reisenden,
- Schwere Unfallverletzungen,
- plötzliche Erkrankungen,
- Unverträglichkeit von Impfungen.
Die Höhe des Beitrages zur Reiserücktrittsversicherung hängt von der Reisepreishöhe und den gewünschten Leistungsinhalten ab. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung von z.B. 25% des Reisepreises kann der Beitragsaufwand zur Reiserücktrittsversicherung wesentlich reduziert werden.