Personenschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. Oktober 2016, 12:03 Uhr
Personenschaden
Von einem Personenschaden spricht man, wenn eine Person/en Vermögensnachteile durch eine Gesundheitsschädigung, Verletzung oder Tod erleidet. Personenschäden gehen schnell in die Tausende. Hier sind hohe Versicherungssummen angebracht.
Personenschäden kömnnen zu dauernden Rentenzahlungen führen, daher ist auf ausreichende Deckung achten.
Schlagwort: Personenschaden, Personenschäden