Firmenrechtsschutzversicherung, Streitwert / Gegenstandswert: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Der Streitwert wird auch als Gegenstandswert bezeichnet.''' Dieser wird in einigen Standardfällen durch das Gesetz vorgegeben und lässt dem Anwalt und dem Gericht keinen Spielraum bei der Gebührenfestlegung.<br /> | |||
'''Der <big>Streitwert</big> wird auch als <big>Gegenstandswert</big> bezeichnet.''' Dieser wird in einigen Standardfällen durch das Gesetz vorgegeben und lässt dem Anwalt und dem Gericht keinen Spielraum bei der Gebührenfestlegung.<br /> | |||
Der Streitwert dient zur Ermittlung der Gebührenstufe. Die erste Gebührenstufe für Anwaltskosten beträgt 45,00 € und gilt für Streitwerte bis 500,00 €. Je nach entfalteter Tätigkeit kann der Anwalt diese Gebührenstufe nun mit einem Faktor multiplizieren, der sich aus der Art der Tätigkeit ergibt. Für ein gerichtliches Mahnverfahren beträgt dieser Faktor z.B. 1,5; für eine Klage 2,5. Hinzu kommen noch die Kosten für Porti, Telefonate und der Mehrwertsteuer. | Der Streitwert dient zur Ermittlung der Gebührenstufe. Die erste Gebührenstufe für Anwaltskosten beträgt 45,00 € und gilt für Streitwerte bis 500,00 €. Je nach entfalteter Tätigkeit kann der Anwalt diese Gebührenstufe nun mit einem Faktor multiplizieren, der sich aus der Art der Tätigkeit ergibt. Für ein gerichtliches Mahnverfahren beträgt dieser Faktor z.B. 1,5; für eine Klage 2,5. Hinzu kommen noch die Kosten für Porti, Telefonate und der Mehrwertsteuer. | ||
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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax: <br> | |||
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />''' | |||
Brigitte Smieskol <br /> | |||
Volker Hahn<br> | |||
Aktuelle Version vom 23. Februar 2023, 09:03 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Der Streitwert wird auch als Gegenstandswert bezeichnet. Dieser wird in einigen Standardfällen durch das Gesetz vorgegeben und lässt dem Anwalt und dem Gericht keinen Spielraum bei der Gebührenfestlegung.
Der Streitwert dient zur Ermittlung der Gebührenstufe. Die erste Gebührenstufe für Anwaltskosten beträgt 45,00 € und gilt für Streitwerte bis 500,00 €. Je nach entfalteter Tätigkeit kann der Anwalt diese Gebührenstufe nun mit einem Faktor multiplizieren, der sich aus der Art der Tätigkeit ergibt. Für ein gerichtliches Mahnverfahren beträgt dieser Faktor z.B. 1,5; für eine Klage 2,5. Hinzu kommen noch die Kosten für Porti, Telefonate und der Mehrwertsteuer.
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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
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