Kfz Versicherung, Fahrerkreis: Unterschied zwischen den Versionen
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Zum einen kann eine personalisierte, namentliche Benennung wie beispielsweise "Ehefrau, Lebenspartner, Kinder usw. erfolgen und zum anderen | |||
bleibt es bei einem offenen Personenkreis. | |||
Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN vor. Auf Grund der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht leistet der Versicherer, ein Regress ist aber nicht auszuschliessen. | |||
Zur Ermittlung des Beitrages zur Kfz-Versicherung ist die Angabe des Nutzerkreises, der das zu versichernde Fahrzeug verwendet, zwingend erforderlich. Nachfolgend eine Aufstellung, wie der Fahrerkreis definiert ist. | |||
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| Familienfahrer || Das Fahrzeug wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer und dessen Familienangehörigen gefahren. Als Familienangehörige gelten: Elten, Kinder, Ehepartner, Lebenspartner, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Geschwister und Enkel. Achtung, nicht selten ist der Versicherungsschutz | |||
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| Beliebige Fahrer || Das Fahrzeug kann von beliebigen Personen gefahren werden. | |||
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Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | |||
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Aktuelle Version vom 26. Februar 2023, 13:40 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Der Fahrerkreis bestimmt die berechtigten Nutzer des Kfz und wird durch den Versicherungsnnehmer bestimmt.
Hierdurch wird wesentlich die Beitragshöhe beeinflusst. Je grösser der Fahrerkreis, um so höher die Prämie.
Zum einen kann eine personalisierte, namentliche Benennung wie beispielsweise "Ehefrau, Lebenspartner, Kinder usw. erfolgen und zum anderen
bleibt es bei einem offenen Personenkreis.
Wird das Kfz, bei benanntem Nutzerkreis, mit Wissen des Versicherungsnehmers, von "unberechtigten" Fahreren genutzt, so liegt eine Obliegenheitsverletzung des VN vor. Auf Grund der gesetzlichen Kfz-Haftpflicht leistet der Versicherer, ein Regress ist aber nicht auszuschliessen.
Zur Ermittlung des Beitrages zur Kfz-Versicherung ist die Angabe des Nutzerkreises, der das zu versichernde Fahrzeug verwendet, zwingend erforderlich. Nachfolgend eine Aufstellung, wie der Fahrerkreis definiert ist.
Fahrerkreis | Definition |
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Einzelfahrer | Das zu versichernde Fahrzeug wird ausschließlich vom Einzelfahrer bzw. Versicherungsnehmer gefahren. |
Partnerfahrer | Das Fahrzeug wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer und dessen Ehepartner oder Lebenspartner gefahren. |
Familienfahrer | Das Fahrzeug wird ausschließlich vom Versicherungsnehmer und dessen Familienangehörigen gefahren. Als Familienangehörige gelten: Elten, Kinder, Ehepartner, Lebenspartner, Großeltern, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Geschwister und Enkel. Achtung, nicht selten ist der Versicherungsschutz |
Beliebige Fahrer | Das Fahrzeug kann von beliebigen Personen gefahren werden. |
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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
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