Kfz Versicherung, Deckungssumme: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Deckungssumme wird der Wert bezeichnet, der im Schadensfall maximal von der Versicherungsgesellschaft an den Geschädigten ausbezahlt wird. Je nach Versicherungssparte sind die Deckungssummen unterschiedlich hoch. <br />
 
Als <big>'''Deckungssumme'''</big> wird der Wert bezeichnet, der im Schadensfall maximal von der Versicherungsgesellschaft an den Geschädigten ausbezahlt wird. Je nach Versicherungssparte sind die Deckungssummen unterschiedlich hoch. <br />


* '''Gesetzlich vorgeschriebene Mindestsummen'''<br />
* '''Gesetzlich vorgeschriebene Mindestsummen'''<br />


In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die gesetzliche '''Mindestdeckungssumme bei Personenschäden 2,5 Mio. Euro.''' Werden mehrere Personen geschädigt greift die Maximierung, somit stehen maximal 7,5 Mio. Euro für alle geschädigten Personen zur Verfügung.
:In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die gesetzliche '''Mindestdeckungssumme bei Personenschäden 2,5 Mio. Euro.''' Werden mehrere Personen geschädigt greift die Maximierung, somit stehen maximal 7,5 Mio. Euro für alle geschädigten Personen zur Verfügung.
Bei '''Sachschäden beträgt die gesetzliche Maximalleistung 1,12 Mio.''' Euro und bei '''Vermögensschäden beträgt diese Maximalleistung 50.000 Euro'''.<br />
:Bei '''Sachschäden beträgt die gesetzliche Maximalleistung 1,12 Mio.''' Euro und bei '''Vermögensschäden beträgt diese Maximalleistung 50.000 Euro'''.<br />




* '''Ein höherer Deckungsumfang ist frei vereinbar'''<br />
* '''Ein höherer Deckungsumfang ist frei vereinbar'''<br />


Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarifvariante sind mittlerweile höhere Deckungssummen üblich. So sind Deckungssummen von '''50 oder 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mittlerweile üblich.''' Die maximale Regulierung bei Personenschäden ist auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Oftmals werden 8 Mio. Euro oder 15 Mio. Euro je Geschädigten in Ansatz gebracht.
:Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarifvariante sind mittlerweile höhere Deckungssummen üblich. So sind Deckungssummen von '''50 oder 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mittlerweile üblich.''' Die maximale Regulierung bei Personenschäden ist auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Oftmals werden 8 Mio. Euro oder 15 Mio. Euro je Geschädigten in Ansatz gebracht.
 
 
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'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />




'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>




'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>




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Schlagwort: Kfz Versicherungssumme, Kfz Versicherungssummen, Kfz Deckungssummen<br />
Kfz Versicherungssumme, Kfz Versicherungssummen, Kfz Deckungssummen<br />


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Aktuelle Version vom 26. Februar 2023, 13:43 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Als Deckungssumme wird der Wert bezeichnet, der im Schadensfall maximal von der Versicherungsgesellschaft an den Geschädigten ausbezahlt wird. Je nach Versicherungssparte sind die Deckungssummen unterschiedlich hoch.

  • Gesetzlich vorgeschriebene Mindestsummen
In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die gesetzliche Mindestdeckungssumme bei Personenschäden 2,5 Mio. Euro. Werden mehrere Personen geschädigt greift die Maximierung, somit stehen maximal 7,5 Mio. Euro für alle geschädigten Personen zur Verfügung.
Bei Sachschäden beträgt die gesetzliche Maximalleistung 1,12 Mio. Euro und bei Vermögensschäden beträgt diese Maximalleistung 50.000 Euro.


  • Ein höherer Deckungsumfang ist frei vereinbar
Je nach Versicherungsgesellschaft und Tarifvariante sind mittlerweile höhere Deckungssummen üblich. So sind Deckungssummen von 50 oder 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal mittlerweile üblich. Die maximale Regulierung bei Personenschäden ist auch von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Oftmals werden 8 Mio. Euro oder 15 Mio. Euro je Geschädigten in Ansatz gebracht.


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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn














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