Kfz Versicherung, Eigenschadenversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 14: Zeile 14:
Die Eigenschadenversicherung wird als Deckungserweiterung zur Vollkaskoversicherung angeboten. '''Separat ist dieser Schutz nicht zu erlangen.'''<br />
Die Eigenschadenversicherung wird als Deckungserweiterung zur Vollkaskoversicherung angeboten. '''Separat ist dieser Schutz nicht zu erlangen.'''<br />


Die Eigenschadenversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer oder ein anderer berechtigter Fahrer, an einem Kfz des Versicherungsnehmers verursacht. Ausgenommen sind (von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich) Schäden die sich auf dem eigenen Grundstück/Betriebsgrundstück ereignen.<br />
Die <big>'''Eigenschadenversicherung'''</big> kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer oder ein anderer berechtigter Fahrer, an einem Kfz des Versicherungsnehmers verursacht. Ausgenommen sind (von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich) Schäden die sich auf dem eigenen Grundstück/Betriebsgrundstück ereignen.<br />


Die versicherten Kfz  müssen nicht beim gleichen Versicherer versichert sein. Die Regulierung erfolgt nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung, hier wird über die Vollkaskoversicherung geleistet.<br />
Die versicherten Kfz  müssen nicht beim gleichen Versicherer versichert sein. Die Regulierung erfolgt nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung, hier wird über die Vollkaskoversicherung geleistet.<br />

Version vom 26. Februar 2023, 13:46 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt bedingungsgemäß an geschädigte Dritte und nicht an Sie oder ihrem Betrieb. Die Eigenschadenversicherung wird als Deckungserweiterung zur Vollkaskoversicherung angeboten. Separat ist dieser Schutz nicht zu erlangen.

Die Eigenschadenversicherung kommt für Schäden auf, die der Versicherungsnehmer oder ein anderer berechtigter Fahrer, an einem Kfz des Versicherungsnehmers verursacht. Ausgenommen sind (von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich) Schäden die sich auf dem eigenen Grundstück/Betriebsgrundstück ereignen.

Die versicherten Kfz müssen nicht beim gleichen Versicherer versichert sein. Die Regulierung erfolgt nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung, hier wird über die Vollkaskoversicherung geleistet.


Alle Einträge zur Kfz Versicherung anzeigen                                                 zur Hauptseite 


















Eigenschaden