Krankenversicherung gesetzliche, Zuzahlungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Krankenversicherung gesetzliche, Zuzahlungen<br />
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01-04-2018 / Für eine Vielzahl von verschreibungspflichtigen Arzeneien erneut die Höchstbeträge angehoben. D.h. für den gesetzlich Versicherten Kranken ergeben sich erneut Mehrbelastungen.
 
 
11-09-2017 / Die Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen steigen. Mit mindestens durchschnittlich 448 €  wurden die gesetzlich Versicherten im Jahr 2016 an den Krankheitskosten beteiligt. Die macht eine Steigerung von 30 % in den letzten fünf Jahren aus. Die Zuzahlungen erfolgten bei Medikamenten, dem Zahnarzt, beim Heilpraktiker, für Naturheilkunde, dem Krankenhaus, für Physiotherapie, Massagen, Arzt u. Facharzt. Kosten, Zuzahlungen für Sehhilfen und Zahnbehandlungen sind hierin nicht enthalten, da keine eindeutige Trennung zwischen den Aufwendungen für medizinisch notwendige Behandlung und Kosten, die dem kosmetischen Bereich zuzuordnen waren, vorgenommen werden konnte. Sehhilfen schlugen mit durchschnittlich 336 € bei den Betroffenen zu Buche und für kieferorthopädische Massnahmen fielen nochmals 777 € an.<br />
 
Quelle: Meinungsforschungsinstitut TNS, Befragte: 1195 GKV Versicherte<br />
 


'''Gesetzlich Versicherte''' haben '''Zuzahlungen''' zu leisten:<br />
'''Gesetzlich Versicherte''' haben '''Zuzahlungen''' zu leisten:<br />


* '''Arzneimittel, Hilfsmittel, Fahrkosten, § 33 SGB V'''
* '''Arzneimittel, Hilfsmittel, Fahrkosten, § 33 SGB V'''
Kostenanteil 10 %, mind. 5 € und höchstens 10 €, nicht mehr als die Kosten des Mittels.
Kostenanteil {{#var:24.1}} %, mind. {{#var:24.2}} € und höchstens {{#var:24.3}} €, nicht mehr als die Kosten des Mittels.
* '''Soziotherapie § 37a SGB V'''
* '''Soziotherapie § 37a SGB V'''
Kostenanteil, es wird auf § 61 SGBV verwiesen.
Kostenanteil, es wird auf § 61 SGBV verwiesen.
* '''Bei Arzneimitteln mit Festbetragsregelung''' fällt eine Mehrzuzahlung an, wenn der Apothekenverkaufspreis den Festbetrag übersteigt: Die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenverkaufspreis zahlt der Versicherte selbst.
* '''Bei Arzneimitteln mit Festbetragsregelung''' fällt eine Mehrzuzahlung an, wenn der Apothekenverkaufspreis den Festbetrag übersteigt: Die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenverkaufspreis zahlt der Versicherte selbst.
* '''Heilmittel, häusliche Krankenpflege'''
* '''Heilmittel, häusliche Krankenpflege'''
Kostenanteil 10 Prozent sowie 10 Euro je Verordnung, bei häuslicher Krankenpflege für die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme im Kalenderjahr
Kostenanteil {{#var:24.1}} Prozent sowie {{#var:24.3}} Euro je Verordnung, bei häuslicher Krankenpflege für die ersten {{#var:24.5}} Tage der Inanspruchnahme im Kalenderjahr
* '''Krankenhausbehandlung'''  
* '''Krankenhausbehandlung'''  
Kostenanteil 10 Euro je Kalendertag, maximal 28 Tage je Kalenderjahr
Kostenanteil {{#var:24.3}} Euro je Kalendertag, maximal {{#var:24.5}} Tage je Kalenderjahr
* '''Fahrtkosten'''
* '''Fahrtkosten'''
Sind vorab genehmigungspflichtig! Kostenanteil 10 %, mind. 5 € und höchstens 10 €.
Sind vorab genehmigungspflichtig! Kostenanteil {{#var:24.1}} %, mind. {{#var:24.2}} € und höchstens {{#var:24.3}} €.
* '''Brillen und Kontaktlinsen'''
* '''Brillen und Kontaktlinsen'''
Werden nur noch in wenigen Ausnahmefällen von den gesetzlichen Kassen übernommen.
Werden nur noch in wenigen Ausnahmefällen von den gesetzlichen Kassen übernommen.
* '''Zahnersatz'''
* '''Zahnersatz'''
Durch die gesetzliche Festzuschussregelung liegt die Zuzahlung des Versicherten meistens über 50 % der tatsächlich anfallenden Kosten. Je besser die Zahnersatzversorgung umso höher der Kostenanteil.<br />  
Durch die gesetzliche Festzuschussregelung liegt die Zuzahlung des Versicherten meistens über {{#var:24.6}} % der tatsächlich anfallenden Kosten. Je besser die Zahnersatzversorgung umso höher der Kostenanteil.<br />  


Siehe auch: [[Krankenversicherung gesetzliche, Zahnersatz]]
 
Siehe auch<br>
[[Krankenversicherung gesetzliche, Zahnersatz]]


   
   
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'''Chronisch Kranke''':
'''Chronisch Kranke''':
Für chronisch Kranke ist eine Zuzahlungs-Belastungsgrenze eingeführt. Diese beträgt 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Für chronisch Kranke ist eine Zuzahlungs-Belastungsgrenze eingeführt. Diese beträgt {{#var:24.7}}% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
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'''Deckelung der Zuzahlungen'''
'''Deckelung der Zuzahlungen'''


Um die finanzielle Belastung in Grenzen zu halten, ist die Höhe der Zuzahlungen auf 2 % des Bruttoeinkommens beschränkt. Bei chronisch kranken Patienten liegt die Belastungsgrenze bei 1 % des Bruttoeinkommens. Ist die Belastungsgrenze erreicht, wird eine Bescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse erstellt, aus der hervorgeht, dass der Patient von allen Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreit ist.<br />
Um die finanzielle Belastung in Grenzen zu halten, ist die Höhe der Zuzahlungen auf {{#var:24.4}} % des Bruttoeinkommens beschränkt. Bei chronisch kranken Patienten liegt die Belastungsgrenze bei {{#var:24.7}} % des Bruttoeinkommens. Ist die Belastungsgrenze erreicht, wird eine Bescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse erstellt, aus der hervorgeht, dass der Patient von allen Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreit ist.<br />
 
Siehe auch
[[Krankenversicherung gesetzliche, Arzneimittel Festbeträge]]  <br />
[[Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung bis 2021]]  <br />
 
 
 
 
[[Informationssystem Krankenversicherung gesetzliche |Alle Einträge zur '''gesetzlichen Krankenversicherung''' anzeigen]]        [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]
 
 
'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 


Schlagwort: Zuzahlung gesetzliche Krankenkassen, Zuzahlungen GKV<br />
Zuzahlung gesetzliche Krankenkassen, Zuzahlungen GKV<br />


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Aktuelle Version vom 27. Februar 2023, 08:11 Uhr




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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


01-04-2018 / Für eine Vielzahl von verschreibungspflichtigen Arzeneien erneut die Höchstbeträge angehoben. D.h. für den gesetzlich Versicherten Kranken ergeben sich erneut Mehrbelastungen.


11-09-2017 / Die Zuzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen steigen. Mit mindestens durchschnittlich 448 € wurden die gesetzlich Versicherten im Jahr 2016 an den Krankheitskosten beteiligt. Die macht eine Steigerung von 30 % in den letzten fünf Jahren aus. Die Zuzahlungen erfolgten bei Medikamenten, dem Zahnarzt, beim Heilpraktiker, für Naturheilkunde, dem Krankenhaus, für Physiotherapie, Massagen, Arzt u. Facharzt. Kosten, Zuzahlungen für Sehhilfen und Zahnbehandlungen sind hierin nicht enthalten, da keine eindeutige Trennung zwischen den Aufwendungen für medizinisch notwendige Behandlung und Kosten, die dem kosmetischen Bereich zuzuordnen waren, vorgenommen werden konnte. Sehhilfen schlugen mit durchschnittlich 336 € bei den Betroffenen zu Buche und für kieferorthopädische Massnahmen fielen nochmals 777 € an.

Quelle: Meinungsforschungsinstitut TNS, Befragte: 1195 GKV Versicherte


Gesetzlich Versicherte haben Zuzahlungen zu leisten:

  • Arzneimittel, Hilfsmittel, Fahrkosten, § 33 SGB V

Kostenanteil 10 %, mind. 5 € und höchstens 10 €, nicht mehr als die Kosten des Mittels.

  • Soziotherapie § 37a SGB V

Kostenanteil, es wird auf § 61 SGBV verwiesen.

  • Bei Arzneimitteln mit Festbetragsregelung fällt eine Mehrzuzahlung an, wenn der Apothekenverkaufspreis den Festbetrag übersteigt: Die Differenz zwischen Festbetrag und Apothekenverkaufspreis zahlt der Versicherte selbst.
  • Heilmittel, häusliche Krankenpflege

Kostenanteil 10 Prozent sowie 10 Euro je Verordnung, bei häuslicher Krankenpflege für die ersten 28 Tage der Inanspruchnahme im Kalenderjahr

  • Krankenhausbehandlung

Kostenanteil 10 Euro je Kalendertag, maximal 28 Tage je Kalenderjahr

  • Fahrtkosten

Sind vorab genehmigungspflichtig! Kostenanteil 10 %, mind. 5 € und höchstens 10 €.

  • Brillen und Kontaktlinsen

Werden nur noch in wenigen Ausnahmefällen von den gesetzlichen Kassen übernommen.

  • Zahnersatz

Durch die gesetzliche Festzuschussregelung liegt die Zuzahlung des Versicherten meistens über 50 % der tatsächlich anfallenden Kosten. Je besser die Zahnersatzversorgung umso höher der Kostenanteil.


Siehe auch
Krankenversicherung gesetzliche, Zahnersatz


Ausnahmeregelungen gelten für:

Kinder wie auch Jugendliche: bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sind von fast allen Zuzahlungen befreit. Gilt nicht für Fahrkosten.

Schwangere: Entfall der Zuzahlungen für Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel wenn die Leistungen im Zusammenhang mit der Entbindung erforderlich sind. Bei stationärer Entbindung entfällt die Tageszuzahlung.

Chronisch Kranke: Für chronisch Kranke ist eine Zuzahlungs-Belastungsgrenze eingeführt. Diese beträgt 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Listung nicht abschließend.

Deckelung der Zuzahlungen

Um die finanzielle Belastung in Grenzen zu halten, ist die Höhe der Zuzahlungen auf 2 % des Bruttoeinkommens beschränkt. Bei chronisch kranken Patienten liegt die Belastungsgrenze bei 1 % des Bruttoeinkommens. Ist die Belastungsgrenze erreicht, wird eine Bescheinigung von der gesetzlichen Krankenkasse erstellt, aus der hervorgeht, dass der Patient von allen Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreit ist.

Siehe auch Krankenversicherung gesetzliche, Arzneimittel Festbeträge
Krankenversicherung gesetzliche, Beitragsentwicklung bis 2021



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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn





























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