Rentenversicherung gesetzliche, Grundsicherung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(7 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>
Mit der Einführung der <big>'''Grundsicherung'''</big> wollte der Gesetzgeber gewährleisten, dass Personen, die durch Alter oder dauerhafte Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen bestreiten können, eine eigenständige soziale Leistung erhalten, mit der sie ihren Grundbedarf decken können. Der Gesetzgeber verspricht sich von der Leistung vor allem, dass die sogenannte "verschämte Altersarmut" zurückgeht.
Quelle: DRV
<big>'''Die Grundsicherung ist keine Rentenart sondern eine Sozialleistung'''</big>, die den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft erwerbsgeminderter Personen sicher stellen soll. Im Gegensatz zur Sozialhilfe erfolgt kein Rückgriff/Regress auf Kinder oder Eltern sofern deren Einkommen unter 100.000 Euro liegt. Die Höhe der Grundsicherung wird nach dem tatsächlichen Bedarf ermittelt.
[[Informationssystem Rentenversicherung gesetzliche |Alle Einträge zur '''gesetzlichen Rentenversicherung''' anzeigen]]                [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü|zur '''Hauptseite''']]


Mit der Einführung der Grundsicherung wollte der Gesetzgeber gewährleisten, dass Personen, die durch Alter oder dauerhafte Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen bestreiten können, eine eigenständige soziale Leistung erhalten, mit der sie ihren Grundbedarf decken können. Der Gesetzgeber verspricht sich von der Leistung vor allem, dass die sogenannte "verschämte Altersarmut" zurückgeht.
Quelle: DRV


'''Die Grundsicherung ist keine Rentenart sondern eine Sozialleistung''', die den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft erwerbsgeminderter Personen sicher stellen soll. Im Gegensatz zur Sozialhilfe erfolgt kein Rückgriff/Regress auf Kinder oder Eltern sofern deren Einkommen unter 100.000 Euro liegt. Die Höhe der Grundsicherung wird nach dem tatsächlichen Bedarf ermittelt.
'''Anschrift''' <br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />




< '''zurück''' Einträge '''vorwärts''' > <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Rentenversicherung gesetzliche | Alle Einträge zur '''gesetzlichen Rentenversicherung''' anzeigen]]    <span class="glyphicon glyphicon-th-list"></span> [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü| zur '''Hauptseite''']]
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>  




<center>{{bimpimV02}}
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>  


   
   

Aktuelle Version vom 5. März 2023, 14:35 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Mit der Einführung der Grundsicherung wollte der Gesetzgeber gewährleisten, dass Personen, die durch Alter oder dauerhafte Erwerbsminderung endgültig aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen bestreiten können, eine eigenständige soziale Leistung erhalten, mit der sie ihren Grundbedarf decken können. Der Gesetzgeber verspricht sich von der Leistung vor allem, dass die sogenannte "verschämte Altersarmut" zurückgeht. Quelle: DRV

Die Grundsicherung ist keine Rentenart sondern eine Sozialleistung, die den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft erwerbsgeminderter Personen sicher stellen soll. Im Gegensatz zur Sozialhilfe erfolgt kein Rückgriff/Regress auf Kinder oder Eltern sofern deren Einkommen unter 100.000 Euro liegt. Die Höhe der Grundsicherung wird nach dem tatsächlichen Bedarf ermittelt.


Alle Einträge zur gesetzlichen Rentenversicherung anzeigen                 zur Hauptseite 


Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn



















.-.-.-.