Gebäudeversicherung private, Eigentümerwechsel: Unterschied zwischen den Versionen
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | | | [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |120px]]|| ''' Lassen Sie sich den Nachweis erbringen, dass das Gebäude auch tatsächlich versichert ist und die Prämie auch bezahlt wurde. Nicht selten besteht keine Versicherung oder die Prämie ist rückständig, der Käufer ist aber im guten Glauben und geht bei einem Schadenfall leer aus. ''' | ||
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Version vom 9. April 2023, 10:13 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Der Erwerber einer Immobilie übernimmt automatisch eine bestehende Gebäudeversicherung des Verkäufers, dies zum Tag des Grundbucheintrags. Der Versicherer ist innerhalb von einem Monat über den Wechsel des Eigentümers zu unterrichten. Soll der Versicherer gewechselt werden kann das Sonderkündigungsrecht genutzt werden. Innerhalb von 4 Wochen nach Grundbucheintrag hat der neue Eigentümer dieses Sonderkündigungsrecht.
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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
Garantieversicherung, Immobilienversicherung