Trainerhaftpflichtversicherungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Eingeschlossen ist immer die Tätigkeit als Trainer in den Sportarten und die Teilnahme an freizeitmäßigen Wettkämpfen. | Eingeschlossen ist immer die Tätigkeit als Trainer in den Sportarten und die Teilnahme an freizeitmäßigen Wettkämpfen. | ||
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Version vom 25. Mai 2023, 13:06 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Spezialhaftpflichtversicherung für Trainer, Coaches, Übungsleiter und ...
Für folgende Trainerberufe, Fitnessstudios steht eine Berufshaftpflicht-Spezialdeckung, im vorteilhaften Rahmenvertrag, zur Verfügung.
Eingeschlossen ist immer die Tätigkeit als Trainer in den Sportarten und die Teilnahme an freizeitmäßigen Wettkämpfen.
Sport- und Bewegungsarten:
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