Gebäudeversicherung private, Anpassung Versicherungssumme: Unterschied zwischen den Versionen

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Nach dem Abschluss einer Gebäudeversicherung läuft der Vertrag oft sehr lange ohne Anpassungen weiter. So kann es passieren, dass der Kunde Nachmeldungen über wertsteigernde Umbauten oder Sanierungen des Gebäudes versäumt. Die Versicherungssumme im Versicherungsvertrag entspricht dann nicht mehr dem Versicherungswert am Schadentag. Die Entschädigung wird jedoch im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert gekürzt. Wie groß die Kürzung ausfällt, hängt von den im Vertrag vereinbarten Regelungen zur Unterversicherung ab. Hier gibt es – je nach Versicherer – eine große Bandbreite von Unterversicherungsklauseln.
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| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
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I.d.R. laufen Gebäudeversicherungen sehr lange. Nimmt der Versicherungsnehmer An- und Umbauten vor und/oder saniert das Gebäude und meldet dies nicht dem Gebäudeversicherer, entspricht der Wert des Gebäudes nicht mehr der Versicherungssumme. Es tritt eine Unterversicherung ein.
Auch bei der Übernahme von Vorverträgen (Eigentümerwechsel) werden die vertraglich festgelegten Deckungssummen häufig nicht geprüft und es kommt ebenfalls zur Unterversicherung.
Es ist die Anpassung der Versicherungssumme erforderlich.
 
 
'''Siehe auch'''<br />
[[Unterversicherung]]<br />
[[Unterversicherungsverzicht]]<br />
[[Versicherungssumme, Deckungssumme, Höchstentschädigung, Sublimit]]<br />
 
 
 
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Aktuelle Version vom 9. Juni 2023, 07:10 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung


I.d.R. laufen Gebäudeversicherungen sehr lange. Nimmt der Versicherungsnehmer An- und Umbauten vor und/oder saniert das Gebäude und meldet dies nicht dem Gebäudeversicherer, entspricht der Wert des Gebäudes nicht mehr der Versicherungssumme. Es tritt eine Unterversicherung ein. Auch bei der Übernahme von Vorverträgen (Eigentümerwechsel) werden die vertraglich festgelegten Deckungssummen häufig nicht geprüft und es kommt ebenfalls zur Unterversicherung. Es ist die Anpassung der Versicherungssumme erforderlich.


Siehe auch
Unterversicherung
Unterversicherungsverzicht
Versicherungssumme, Deckungssumme, Höchstentschädigung, Sublimit


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