Kfz Versicherung, Grüne Karte: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Die Grüne Karte ist umgangssprachlich und bezeichnet die Internationale Versichertenkarte für den Kraftverkehr'''. Diese ermöglicht das Reisen mit dem Fahrzeug in verschiedene Länder mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Herkunftslandes ohne eine entsprechende Versicherungsdeckung nach nationalen Recht nachkaufen zu müssen. | |||
Mit der „Grünen Karte“ können Autofahrer im Ausland beweisen, dass ihr Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat. | |||
'''Historie''' | '''Historie''' | ||
Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen. | Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen. | ||
Unterzeichnerstaaten sind:<br /> | |||
- Alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)<br /> | |||
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⚠️ Versicherer empfehlen, trotz des Abkommens, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, um die Formalitäten bei einem Unfall einfacher regeln zu können. Die Ausstellung der Grünen Karte erfolgt bei vielen Versicherungsgesellschaften auf Anforderung. | |||
'''Vorteile Grüne Karte''' | '''Vorteile Grüne Karte''' | ||
Die grüne Versicherungskarte | Die grüne Versicherungskarte bescheinigt, dass Versicherungsschutz nach den nationalen Bestimmungen besteht.<br /> | ||
Es werden alle ausländischen Regulierungsbüros aufgeführt, an die der Unfallgegner verwiesen werden kann<br /> | |||
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Aktuelle Version vom 13. Juni 2023, 06:52 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
⚠️ Ab 2021 gibt es die grüne Karte nur noch in weiß. Grund: Der Autofahrer kann die Karte nun selbst ausdrucken.
Die Grüne Karte ist umgangssprachlich und bezeichnet die Internationale Versichertenkarte für den Kraftverkehr. Diese ermöglicht das Reisen mit dem Fahrzeug in verschiedene Länder mit der Kfz-Haftpflichtversicherung des Herkunftslandes ohne eine entsprechende Versicherungsdeckung nach nationalen Recht nachkaufen zu müssen. Mit der „Grünen Karte“ können Autofahrer im Ausland beweisen, dass ihr Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung hat. Historie
Bis 1965 bestand die Verpflichtung einen Versicherungsnachweis für das jeweilige Ausland beim Grenzübertritt mitzuführen. Durch das „Grüne-Karte-Abkommen“, daher der Name „Grüne Karte“ wurde der Versicherungsnachweis vereinheitlicht für die Staaten, die an diesem Abkommen teilnehmen.
Unterzeichnerstaaten sind:
- Alle Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)
- Andorra
- Serbien
⚠️ Versicherer empfehlen, trotz des Abkommens, die internationale Versicherungskarte mitzuführen, um die Formalitäten bei einem Unfall einfacher regeln zu können. Die Ausstellung der Grünen Karte erfolgt bei vielen Versicherungsgesellschaften auf Anforderung.
Vorteile Grüne Karte
Die grüne Versicherungskarte bescheinigt, dass Versicherungsschutz nach den nationalen Bestimmungen besteht.
Es werden alle ausländischen Regulierungsbüros aufgeführt, an die der Unfallgegner verwiesen werden kann
Alle Einträge zur Kfz Versicherung anzeigen zur Hauptseite
Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
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