Kfz Versicherung, Kurzzeitkennzeichen: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
(8 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Das Kurzzeitkennzeichen wird durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Bei einigen Kfz-Versicherern ist es möglich ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten. Dieses kann für einen maximalen Zeitraum von fünf Tagen genutzt werden und wird im Regelfall verwendet für: | <center> | ||
{| class="wikitable" | |||
|- | |||
|} | |||
{| border="0" style="border-collapse:collapse" | |||
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| '''''' | |||
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985'''<br /> | |||
'''Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung'''<br /> | |||
|} | |||
</center> | |||
Das <big>'''Kurzzeitkennzeichen'''</big> wird durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Bei einigen Kfz-Versicherern ist es möglich ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten. Dieses kann für einen maximalen Zeitraum von fünf Tagen genutzt werden und wird im Regelfall verwendet für: | |||
- Probefahrten<br /> | - Probefahrten<br /> | ||
- Fahrten zur Zulassungsstelle<br /> | - Fahrten zur Zulassungsstelle<br /> | ||
- Hauptuntersuchung beim TÜV<br /> | - Hauptuntersuchung beim TÜV<br /> | ||
* '''Geltungsdauer des Kurzzeitkennzeichens''' | * '''Geltungsdauer des Kurzzeitkennzeichens''' | ||
Das Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 5 Tage, gerechnet ab dem Ausstellungstag, gültig und muss nach dem Ablauf nicht an die Zulassungsstelle zurück gegeben werden. Mit Ablauf der Geltungsdauer verliert es seine Gültigkeit und kann durch den Inhaber vernichtet werden. | :Das Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 5 Tage, gerechnet ab dem Ausstellungstag, gültig und muss nach dem Ablauf nicht an die Zulassungsstelle zurück gegeben werden. Mit Ablauf der Geltungsdauer verliert es seine Gültigkeit und kann durch den Inhaber vernichtet werden. | ||
* '''Beantragung des Kurzzeitkennzeichens''' | * '''Beantragung des Kurzzeitkennzeichens''' | ||
Zur Beantragung des Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsstelle sind die nachfolgenden Unterlagen erfoderlich: | :Zur Beantragung des Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsstelle sind die nachfolgenden Unterlagen erfoderlich: | ||
:- Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung<br /> | |||
:- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)<br /> | |||
:- Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief)<br /> | |||
:- Vollmacht des Fahrzeughalters<br /> | |||
[[Informationssystem Kfz Versicherung |Alle Einträge zur '''Kfz Versicherung''' anzeigen]] [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']] | |||
'''Anschrift''' <br /> | |||
Versicherungsvergleich.de<br /> | |||
Versicherungsmakler OHG<br /> | |||
Winkelweg 2<br /> | |||
D - 82211 Herrsching<br /> | |||
'''Kontakt Geschäftsführung'''<br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br /> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> | |||
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax: <br> | |||
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />''' | |||
Brigitte Smieskol <br /> | |||
Volker Hahn<br> | |||
Zeile 41: | Zeile 71: | ||
.-.-.-. | .-.-.-. | ||
[[Category:Kfz Versicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]] | |||
[[Category:Kfz Versicherung]][[Category:BIM]][[Category:PIM]] |
Aktuelle Version vom 13. Juni 2023, 14:36 Uhr
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Das Kurzzeitkennzeichen wird durch die Zulassungsbehörde ausgegeben. Bei einigen Kfz-Versicherern ist es möglich ein Kurzzeitkennzeichen zu erhalten. Dieses kann für einen maximalen Zeitraum von fünf Tagen genutzt werden und wird im Regelfall verwendet für:
- Probefahrten
- Fahrten zur Zulassungsstelle
- Hauptuntersuchung beim TÜV
- Geltungsdauer des Kurzzeitkennzeichens
- Das Kurzzeitkennzeichen ist für maximal 5 Tage, gerechnet ab dem Ausstellungstag, gültig und muss nach dem Ablauf nicht an die Zulassungsstelle zurück gegeben werden. Mit Ablauf der Geltungsdauer verliert es seine Gültigkeit und kann durch den Inhaber vernichtet werden.
- Beantragung des Kurzzeitkennzeichens
- Zur Beantragung des Kurzzeitkennzeichens bei der Zulassungsstelle sind die nachfolgenden Unterlagen erfoderlich:
- - Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung
- - elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- - Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief)
- - Vollmacht des Fahrzeughalters
Alle Einträge zur Kfz Versicherung anzeigen zur Hauptseite
Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
.-.-.-.