Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
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<big>'''Abgrenzung Privathaftpflichtversicherung zur Rechtsschutzversicherung'''</big> | |||
Die '''Privathaftpflichtversicherung''' schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.<br /> | Die '''Privathaftpflichtversicherung''' schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.<br /> |
Version vom 5. September 2023, 11:48 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Abgrenzung Privathaftpflichtversicherung zur Rechtsschutzversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
Siehe auch
Privatrechtsschutzversicherung
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. Privathaftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung, Unterschied Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung, Unterschied Haftpflicht Rechtsschutz