Privathaftpflichtversicherung, Abgrenzung zur Rechtsschutzversicherung: Unterschied zwischen den Versionen
Meier (Diskussion | Beiträge) |
Meier (Diskussion | Beiträge) |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 9: | Zeile 9: | ||
|} | |} | ||
</center> | </center> | ||
<big>'''Abgrenzung Privathaftpflichtversicherung zur Rechtsschutzversicherung'''</big> | |||
Aktuelle Version vom 5. September 2023, 11:48 Uhr
'
120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Abgrenzung Privathaftpflichtversicherung zur Rechtsschutzversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen Dritter, wehrt unberechtigte Ansprüche ab oder begleicht berechtigte Forderungen.
Die Rechtsschutzversicherung schützt, ermöglicht dem VN aktiv seine Rechtsinteressen zu verfolgen und seine eigenen Ansprüche auch anwaltlich/gerichtlich durchzusetzen, geltend zu machen.
Siehe auch
Privatrechtsschutzversicherung
Alle Einträge zur Privathaftpflichtversicherung anzeigen zur Hauptseite
Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt Geschäftsführung
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
.-.-.-.
. Privathaftpflichtversicherung oder Rechtsschutzversicherung, Unterschied Haftpflichtversicherung und Rechtsschutzversicherung, Unterschied Haftpflicht Rechtsschutz