Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel: Unterschied zwischen den Versionen
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| [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png | | | [[Datei:Vereinsversicherung_tipp_ohne.png |90px]]|| ''' Keine Wartezeiten ! Keine Wartezeit gibt es zum Beispiel beim Privatrechtsschutz wenn ein Versichererwechsel erfolgt. Voraussetzung der Altvertrag geht nahtlos in die neue Versicherung über und der neue Vertrag enthält die gleichen Vertragsinhalte . ''' | ||
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Version vom 16. September 2023, 15:03 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Ein Wechsel des Rechtsschutzversicherers sollte vorbereitet sein. So sind die Bedingungen des Erstvertrages mit den Bedingungen des angestrebten Neuvertrages zu vergleichen. Hier sind große Unterschiede vorhanden. Oftmals sind die Altverträge vom Bedingungswerk für den Versicherungsnehmer günstiger/umfangreicher, andererseits sind viele neue Tarife im Angebot der Versicherer bedarfsgerechter gestaltet worden. Der Prämie spielt hier ebenfalls eine entscheidende Rolle. Die genauen Kündigungsfristen sind zu beachten.
Siehe auch
Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer
Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherer
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