Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherungsnehmer: Unterschied zwischen den Versionen

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Ordentliche Kündigung
'''Ordentliche Kündigung'''


Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.
Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.


⚠️ Das muß aber nicht so sein. schauen Sie in den Vertrags-, Tarifbedingungen nach !
⚠️ Das muß aber nicht so sein. Die Vertrags-, Tarifbedingungen geben Auskunft, schauen Sie nach !




Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens
'''Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens'''


XXX


'''Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos'''
XXX


Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos


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Aktuelle Version vom 16. September 2023, 15:07 Uhr

Ordentliche Kündigung

Der Privatrechtsschutzvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden sofern das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch ist.

⚠️ Das muß aber nicht so sein. Die Vertrags-, Tarifbedingungen geben Auskunft, schauen Sie nach !


Außerordentliche Kündigung auf Grund eines Schadens

XXX

Kündigung wegen Wegfall des versicherten Risikos XXX


Siehe auch:
Privatrechtsschutzversicherung, Versichererwechsel
Privatrechtsschutzversicherung, Kündigung durch Versicherer


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