Gewahrsamsschaden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Versicherungen.org Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
 
(26 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
<center>
{| class="wikitable"
|-
|}
{| border="0" style="border-collapse:collapse"
| [[Datei:Versicherungsvergleich.png |410px]]|| ''''''
'''120.000 Kundenmandate, inhabergeführt  seit 1985'''<br />
'''Angebote vergleichen  -  die  perfekte Versicherung'''<br />
|}
</center>


Ein <big>'''Gewahrsamsschaden'''</big> tritt an ausgeliehenen, gemieteten oder gepachteten Objekten, Maschinen auf/ein.


Ein Gewahrsamsschaden tritt an ausgeliehenen, gemieteten oder gepachteten Maschinen auf/ein.
⚠️ '''Gewahrsamsschäden sind i.d.R. <ins>nicht</ins> automatisch mitversichert.'''
 
Gewahrsamsschäden sind i.d.R. nicht automatisch mitversichert.
 


Ein Gewahrsamsschaden liegt vor, wenn an einer geliehenen Sache ein Schaden entstanden ist. Gem. § 823 BGB ist der Schädiger dem Geschädigten zum Ersatz des Schadens verpflichtet.  
Ein Gewahrsamsschaden liegt vor, wenn an einer geliehenen Sache ein Schaden entstanden ist. Gem. § 823 BGB ist der Schädiger dem Geschädigten zum Ersatz des Schadens verpflichtet.  
Zeile 11: Zeile 19:
Insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich sollte darauf geachtet werden, dass Gewahrsamsschäden im Versicherungsschutz beinhaltet sind.  
Insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich sollte darauf geachtet werden, dass Gewahrsamsschäden im Versicherungsschutz beinhaltet sind.  


Wie zum Beispiel:  
 
Ein Landwirt leiht sich für die Ernte einen Ladekipper von seinen Nachbarn aus. Aus Unachtsamkeit beschädigt der Landwirt den Ladekipper des Nachbarn mit seinem eigenen Traktor. Hierbei handelt es sich um einen klassischen Gewahrsamsschaden.
'''Beispiel:'''
Ein Landwirt leiht sich für die Ernte einen Ladekipper von seinen Nachbarn aus. Aus Unachtsamkeit beschädigt der Landwirt den Ladekipper des Nachbarn mit seinem eigenen Traktor. Hierbei handelt es sich um einen klassischen Gewahrsamsschaden.<br />
 
[[Informationssystem Versicherung allgemein |Alle Einträge zur '''Versicherung allgemein''' anzeigen]]                                            [[Informationssystem Versicherungen Hauptmenü |zur '''Hauptseite''']]
 
 
'''Anschrift'''<br />
Versicherungsvergleich.de<br />
Versicherungsmakler OHG<br />
Winkelweg 2<br />
D - 82211 Herrsching<br />
 
 
'''Kontakt'''<br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119 <br />
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de <br> 
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:  <br>
 
 
'''vertretungsberechtigte Geschäftsführer<br />'''
Brigitte Smieskol <br />
Volker Hahn<br>
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 






Schlagwort: gemietete Sachen, geliehene Sachen, Gewahrsam, Gewahrsamsschaden


[[Category:Versicherung_Allgemein]
gemietete Sachen, geliehene Sachen, Gewahrsam, Gewahrsamsschaden, Gewahrsamsschäden<br />
-.-.-.-
[[Category:Versicherung_Allgemein]][[Category:BIM]][[Category:PIM]]

Aktuelle Version vom 30. September 2024, 15:10 Uhr

Versicherungsvergleich.png '

120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985
Angebote vergleichen - die perfekte Versicherung

Ein Gewahrsamsschaden tritt an ausgeliehenen, gemieteten oder gepachteten Objekten, Maschinen auf/ein.

⚠️ Gewahrsamsschäden sind i.d.R. nicht automatisch mitversichert.

Ein Gewahrsamsschaden liegt vor, wenn an einer geliehenen Sache ein Schaden entstanden ist. Gem. § 823 BGB ist der Schädiger dem Geschädigten zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Oftmals sind Leistungen für geliehene, gemietete oder gepachtete Sachen jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies ist in den Ausschlussklauseln der Versicherungsbedingungen geregelt.

Insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich sollte darauf geachtet werden, dass Gewahrsamsschäden im Versicherungsschutz beinhaltet sind.


Beispiel: Ein Landwirt leiht sich für die Ernte einen Ladekipper von seinen Nachbarn aus. Aus Unachtsamkeit beschädigt der Landwirt den Ladekipper des Nachbarn mit seinem eigenen Traktor. Hierbei handelt es sich um einen klassischen Gewahrsamsschaden.

Alle Einträge zur Versicherung allgemein anzeigen                                            zur Hauptseite 


Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching


Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:


vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn


















gemietete Sachen, geliehene Sachen, Gewahrsam, Gewahrsamsschaden, Gewahrsamsschäden
-.-.-.-