Gewahrsamsschaden: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein <big>'''Gewahrsamsschaden'''</big> tritt an ausgeliehenen, gemieteten oder gepachteten Objekten, Maschinen auf/ein. | |||
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Ein Gewahrsamsschaden liegt vor, wenn an einer geliehenen Sache ein Schaden entstanden ist. Gem. § 823 BGB ist der Schädiger dem Geschädigten zum Ersatz des Schadens verpflichtet. | Ein Gewahrsamsschaden liegt vor, wenn an einer geliehenen Sache ein Schaden entstanden ist. Gem. § 823 BGB ist der Schädiger dem Geschädigten zum Ersatz des Schadens verpflichtet. | ||
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Insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich sollte darauf geachtet werden, dass Gewahrsamsschäden im Versicherungsschutz beinhaltet sind. | Insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich sollte darauf geachtet werden, dass Gewahrsamsschäden im Versicherungsschutz beinhaltet sind. | ||
Ein Landwirt leiht sich für die Ernte einen Ladekipper von seinen Nachbarn aus. Aus Unachtsamkeit beschädigt der Landwirt den Ladekipper des Nachbarn mit seinem eigenen Traktor. Hierbei handelt es sich um einen klassischen Gewahrsamsschaden. | '''Beispiel:''' | ||
Ein Landwirt leiht sich für die Ernte einen Ladekipper von seinen Nachbarn aus. Aus Unachtsamkeit beschädigt der Landwirt den Ladekipper des Nachbarn mit seinem eigenen Traktor. Hierbei handelt es sich um einen klassischen Gewahrsamsschaden.<br /> | |||
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Aktuelle Version vom 30. September 2024, 15:10 Uhr
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120.000 Kundenmandate, inhabergeführt seit 1985 |
Ein Gewahrsamsschaden tritt an ausgeliehenen, gemieteten oder gepachteten Objekten, Maschinen auf/ein.
⚠️ Gewahrsamsschäden sind i.d.R. nicht automatisch mitversichert.
Ein Gewahrsamsschaden liegt vor, wenn an einer geliehenen Sache ein Schaden entstanden ist. Gem. § 823 BGB ist der Schädiger dem Geschädigten zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Oftmals sind Leistungen für geliehene, gemietete oder gepachtete Sachen jedoch vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dies ist in den Ausschlussklauseln der Versicherungsbedingungen geregelt.
Insbesondere im landwirtschaftlichen Bereich sollte darauf geachtet werden, dass Gewahrsamsschäden im Versicherungsschutz beinhaltet sind.
Beispiel:
Ein Landwirt leiht sich für die Ernte einen Ladekipper von seinen Nachbarn aus. Aus Unachtsamkeit beschädigt der Landwirt den Ladekipper des Nachbarn mit seinem eigenen Traktor. Hierbei handelt es sich um einen klassischen Gewahrsamsschaden.
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Anschrift
Versicherungsvergleich.de
Versicherungsmakler OHG
Winkelweg 2
D - 82211 Herrsching
Kontakt
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Telefon: 08152 4119
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Email: smieskol@versicherungsvergleich.de
Zentrale / Verwaltung - Geschäftsführung Fax:
vertretungsberechtigte Geschäftsführer
Brigitte Smieskol
Volker Hahn
gemietete Sachen, geliehene Sachen, Gewahrsam, Gewahrsamsschaden, Gewahrsamsschäden
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